EAN informiert über Gebäudemodernisierungsgesetz

Waermepumpe
Waermepumpe

(Foto: Martin Hahn)

Änderungen und Förderungen

Mosbach/Buchen. (pm) Für Hausbesitzer und Modernisierer waren die vergangenen Jahre alles andere als planungssicher. Vor diesem Hintergrund will die Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis (EAN) über den aktuellen Stand informieren und Unterstützung anbieten: Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab.

Für Eigenheimbesitzer, die eine Erneuerung ihrer Heizungsanlage planen, gibt es eine zentrale Nachricht: Die Bundesregierung fördert weiterhin gezielt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Die bisherige starre 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien entfällt. An ihre Stelle treten eine Grüngasquote sowie eine sogenannte „Biotreppe“.

Ab dem Jahr 2029 muss fossilen Brennstoffen wie Gas oder Heizöl schrittweise ein verbindlicher Bio-Anteil beigemischt werden. Der Einbau von Öl- und Gasheizungen bleibt dadurch auch nach 2029 möglich, sofern die Vorgaben der Biotreppe erfüllt werden. Allerdings müssen bis spätestens 2045 alle Brennstoffe für Heizungsanlagen vollständig klimaneutral sein. Die genauen Details für diese Übergangsregelung wird die Bundesregierung voraussichtlich bis zum 1. Dezember 2026 in einem separaten Gesetz festlegen.

Die aktualisierte Förderrichtlinie ist bereits am 21. Juli 2026 in Kraft getreten. Anträge können ab sofort gestellt werden. Wichtig dabei: Die Fördersätze werden künftig halbjährlich abgeschmolzen – schnelles Handeln wird somit empfohlen. Die Abwicklung läuft weiterhin über die KfW-Bank (Förderprogramm Nr. 458).

Unter der Voraussetzung, dass die Energieeffizienz des Gebäudes insgesamt gesteigert wird, sind unter anderem folgende Maßnahmen förderfähig: Der Kauf und die Installation von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, elektrischen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähigen Heizungen, auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Wie gewohnt werden auch die Fachplanung und Baubegleitung durch qualifizierte Energieeffizienz-Experten gefördert.

Hinzu kommt die akustische Fachplanung (z. B. bei Wärmepumpen) und die notwendigen dazugehörigen Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten.

Detaillierte Informationen zu den genauen Fördersätzen und Bedingungen finden Interessierte direkt auf der Website der KfW unter www.kfw.de. Um im Dschungel der neuen Vorgaben und Fördermöglichkeiten den Überblick zu behalten, bietet die EAN sowohl Bürgern als auch Handwerksbetrieben und Unternehmen eine kostenfreie und unverbindliche Startberatung an (Kontakt Mail [email protected] oder Telefon 06281-906-850).

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