Vor-Ort-Impftag beim TSV Buchen

(Symbolbild – Pixabay)

Johnson & Johnson sowie BioNTech/Pfizer in der TSV-Halle am Turn-Heinrich-Platz

Buchen.  (pm) Der TSV Buchen bietet in Kooperation mit dem Kreisimpfzentrum Mosbach am Freitag, 06. August in der Zeit von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr einen Vor-Ort-Impftag in der TSV-Halle am Turn-Heinrich-Platz 3 (beim Stadion) in Buchen an. Eingeladen zur Impfung sind alle Bürger der Kernstadt sowie aus allen Stadtteilen. Der TSV möchte damit seine erfolgreiche Unterstützung der Impfkampagne im Land fortsetzen, in deren Rahmen im ersten Halbjahr bereits an die 100 Impftermine in verschiedenen Impfzentren vermittelt werden konnten.

Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Johnson & Johnson sowie von BioNTech/Pfizer. Jeder Impfling über 18 Jahren kann zwischen den beiden Impfstoffen grundsätzlich frei wählen.

Um eine Voreinschätzung bezüglich des Zuspruchs zu erhalten, werden Interessenten gebeten, sich vorab an die Geschäftsstelle des TSV Buchen zu wenden. Diese ist per E-Mail unter der Adresse geschaeftsstelle@tsv-buchen.de oder telefonisch unter der Nummer 0 62 81/56 35 82 (außerhalb der Geschäftszeiten über den Anrufbeantworter, Rückruf erfolgt) zu erreichen. Hier können vorab Termine vereinbart werden, um Wartezeiten zu vermeiden.

Mit BioNTech sind neben Impfungen von Erwachsenen auch Impfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren möglich:
– Im Alter von 16 bis 17 Jahren mit einer formlosen Einverständniserklärung der Eltern.
– Im Alter von 12 bis 15 Jahren in Anwesenheit eines Elternteils, nach Aufklärung gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung.

Alle BioNTech-Zweitimpfungen erfolgen im Abstand von drei bis sechs Wochen im Kreisimpfzentrum Mosbach an einem der offenen Impftage. Diese werden über die Homepage des Landratsamtes und die Presse veröffentlicht.

Hinweis zum Impfstoff von Johnson&Johnson: Entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlung ist dieser Impfstoff grundsätzlich für über 60-Jährige empfohlen. Allerdings können auch Personen unter 60 Jahren eine Impfung erhalten, sofern sie einwilligen und ein entsprechendes ärztliches Aufklärungsgespräch vor Ort stattgefunden hat. Beim diesem Impfstoff reicht eine Impfung für den vollen Schutz.

Die Impflinge sollten ein Ausweisdokument, Impfpass und Krankenversicherungskarte mitbringen.

Ferner sollten die Personen in den letzten 14 Tagen nicht bereits eine anderweitige Impfung (z. B. FSME) erhalten haben. Darüber hinaus können bereits an COVID erkrankte Personen erst zwei Monate nach der Erkrankung geimpft werden.

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