„Was ist der Sozialstaat 2030 wert?“

_Unser Bild zeigt von links: Den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Landrat Henry Graichen (Leipzig), Bürgermeisterin Iris Mann (Ulm), die Beigeordnete des Deutschen Landkreistags Dr. Irene Vorholz (Berlin), Verbandsdirektorin Kristin Schwarz (KVJS), Minister Manfred Lucha und den wiedergewählten Ausschussvorsitzenden, Landrat Dr. Achim Brötel.

Landrat Dr. Achim Brötel steht für weitere vier Jahre an der Spitze des DLT-Sozialausschusses

Ulm. (pm) Landrat Dr. Achim Brötel wird auch in den kommenden vier Jahren weiter an der Spitze des Sozialausschusses des Deutschen Landkreistags (DLT) stehen.

Der DLT-Sozialausschuss ist einer von sieben Fachausschüssen, die es auf Bundesebene gibt, wegen der erheblichen Bedeutung sozialpolitischer Fragestellungen nicht zuletzt für die kommunalen Haushalte aber zweifelsohne einer der wichtigsten. Brötel, der zugleich auch Vorsitzender des entsprechenden Fachausschusses beim Landkreistag Baden-Württemberg ist, führt den Vorsitz auf Bundesebene seit Herbst 2017.

Bei der jüngsten Sitzung, die auf Einladung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) im historischen Rathaus der Stadt Ulm stattfand, wurde der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises von seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet jetzt einstimmig als Vorsitzender wiedergewählt. Stellvertreter bleibt Landrat Henry Graichen (Landkreis Leipzig).

Im Mittelpunkt der Sitzung in Ulm stand eine Diskussion mit dem Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden Württemberg, Manfred Lucha, zu der Frage „Sozialstaat 2030: Wie wird er aussehen, was und wie viel wird er wem wert sein?“.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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