Neue Mountainbike-Tourenrundstrecke

(Foto: B. Wagner)

Forstrechtliche Genehmigung erteilt

Neckargemünd.  (pm) Der Naturpark Neckartal-Odenwald hat an der Bergstraße und im Odenwald ein ausgewiesenes Mountainbike- Tourennetz. In Neckargemünd wird dieses durch eine neue Mountainbike-Tourenrundstrecke erweitert. Insgesamt ist seit 2013 ein beschildertes Wegenetz von etwa 300 Kilometern befahrbar.

Hierbei sind sechs Rundstrecken integriert, bei denen die Bergstraße und der Odenwald auf landschaftlich attraktiven und ausgedehnten Touren entdeckt werden können. Dabei ist das Radfahren auf Wegen mit einer Breite unter zwei Metern, nur auf denen dafür explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt.

Die neue Mountainbike-Tourenrundstrecke in Neckargemünd bietet auf über 30 Kilometern einen Einblick in die vielseitige Natur- und Kulturlandschaft. Besonders geeignet ist die Tour für Einsteiger und Fortgeschrittene, die gerne auf befestigten Forstwegen unterwegs sind und auch mal ein paar anspruchsvolle Anstiege mitnehmen.

Entlang der neuen Strecke sollen zusätzliche Sonderschilder auf Gefahrenstellen und auf den gegenseitigen Respekt zwischen Wanderern und Mountainbikern hinweisen, um Konfliktsituationen zu minimieren. Generell gilt, die gegenseitige Rücksichtnahme durch alle Erholungssuchenden sorgt für ein allerseits angenehmeres Naturerlebnis.

Nach einer längeren Planungsphase und der Abstimmung mit den verschiedenen Interessenvertretern aus Stadt, Forst, Jagd, Wanderverein und Grundstücksbesitzern kann die Ausweisung der neuen Mountainbike-Tourenrundstrecke bald beginnen. Hierfür wird von einem Planungsbüro aktuell die Beschilderungsplanung erarbeitet.

Die Grundlage für die Umsetzung der Planung in die Realität ist die forstrechtliche Genehmigung der unteren Forstbehörde Rhein- Neckar-Kreis. Die am 15.11.2021 erteilte Genehmigung betrifft die Einrichtung eines Mountainbike-Wegenetzes mit Wegeabschnitten unter 2 m Breite gem. § 37 Abs. 3 S. 3 Hs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) sowie die Kennzeichnung von Waldwegen nach § 37 Abs. 5 S. 2 LWaldG.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
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