Heidelberg. (ots) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen drei weibliche Tatverdächtige im Alter von 14, 16 und 17 Jahren erlassen. Ihnen wird eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zum Nachteil von zwei Geschädigten vorgeworfen.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen die drei Tatverdächtigen am Abend des 11. Juli, gegen 22.30 Uhr, im Bereich des Bismarckplatzes, in Heidelberg nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung zwei junge Frauen im Alter von 15 und 18 Jahren gemeinschaftlich angegriffen haben. Hierbei sollen sie unter anderem Glasflaschen sowie ein Messer eingesetzt haben.
Als die 18-Jährige kurzzeitig das Bewusstsein verlor und zu Boden ging, bekam sie Hilfe von ihrer 15-jährigen Schwester. Die drei Tatverdächtigen sollen die 15-Jährige daraufhin ebenfalls attackiert und ihr Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt haben.
Die 18-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Stichverletzungen sowie mehrere tiefe Schnittverletzungen im Gesicht. Sie musste stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.
Nach der Tat sollen sich die drei Tatverdächtigen über die verletzten Schwestern lustig gemacht haben.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei im Haus des Jugendrechts Heidelberg haben zur Festnahme der drei brutalen Mädchen geführt.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte Haftbefehle gegen die drei Jugendlichen, die am Freitag in Vollzug gesetzt wurden. Im Anschluss wurden die drei Schlägerinnen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Der Ermittlungserfolg ist insbesondere der engen und abgestimmten Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts zu verdanken. Dort arbeiten Staatsanwaltschaft und Polizei unter einem Dach zusammen und bündeln ihre Kompetenzen bei der Bearbeitung von Jugendstrafverfahren. Durch die intensive Zusammenarbeit konnten die Tatverdächtigen zeitnah identifiziert und die für den Erlass der Haftbefehle erforderlichen Beweise zusammengetragen werden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.