Wolfsnachweis bei Neudenau

Aus einem Fahrzeug heraus gelang dieseAufnahme des Wolfs. (Foto: privat)
Neudenau.  (pm) Im Landkreis Heilbronn wurde am Samstag, den 16. April, die Sichtung eines Wolfs nachgewiesen. Der Wolf konnte auf der Gemarkung Neudenau von einem Fahrzeug aus gefilmt werden. Das Videomaterial wurde durch die Wildtierbeauftragte des Landratsamtes Heilbronn mit Verdacht auf Wolfssichtung an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) weitergeleitet. Die FVA hat das aufgenommene Video als eindeutigen Wolfsnachweis bestätigt. Über die Herkunft und das Geschlecht des Tieres lässt sich ohne genetisches Material keine Aussage treffen.

Ob sich der Wolf noch in der Region aufhält oder auf der Suche nach einem Revier weitergezogen ist, ist nicht bekannt. Wölfe können innerhalb kurzer Zeit große Strecken zurücklegen, bis zu 70 km am Tag.

Dass Wölfe vor Fahrzeugen wenig Scheu zeigen, ist keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise. Oft wird der Mensch innerhalb des Fahrzeugs gar nicht als solcher wahrgenommen. Die Tiere nähern sich Fahrzeugen in erster Linie neugierig und beobachtend an. In solchen Situationen können daher leicht Videoaufnahmen angefertigt werden. In Gebieten Deutschlands, in denen schon mehr Wölfe vorkommen, werden gelegentlich derartige Beobachtungen dokumentiert. Aggressives Verhalten gegenüber Menschen wurde bisher nicht registriert.

Seit 2015 wandern auf natürliche Weise immer wieder einzelne Wölfe in Baden-Württemberg ein. Abwandernde Wölfe aus anderen Ländern oder Bundesländern können jederzeit auftreten und das Gebiet auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen durchwandern. Derzeit sind vier sesshafte, männliche Einzeltiere in Baden-Württemberg nachgewiesen. Diese halten sich vorwiegend im Nordschwarzwald, Südschwarzwald und im Odenwald auf. In diesen Bereichen sind so genannte Fördergebiete ausgewiesen, in denen das Umweltministerium des Landes Herdenschutzmaßnahmen finanziell unterstützt.

Das Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald umfasst auch Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn. Als Grenzen dieses Fördergebiets sind die klar erkennbaren Landmarken der Autobahnen 6 im Süden und 81 im Osten festgelegt. Innerhalb des Fördergebietes wird nun, nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist nach der Ausweisung, ein Schaden nur dann erstattet, wenn der wolfsabweisende Grundschutz in Form von festen oder mobilen Zäunen zum Zeitpunkt des Übergriffes korrekt installiert war.

In Baden-Württemberg ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt vom Umweltministerium mit dem Monitoring von Wölfen beauftragt. Wer eine Beobachtung melden möchte oder sonstige Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an direkt an die FVA (Telefon: 0761 4018-274, www.fva-bw.de) oder an Julia Meny, Wildtierbeauftragte des Landkreises Heilbronn, (Telefon: 07131 994-2553, E-Mail: J.Meny@landratsamt-heilbronn.de) wenden.

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