Biberdamm widerrechtlich entfernt

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Unterschüpf. (ots) Den Lebensraum eines besonders geschützten Bibers zerstörte ein Unbekannter bereits Ende Juni am Dainbächle im Bereich der Landesstraße 579 von Unterschüpf kommend, im Gewann Neuberg, circa 400 Meter vor der Abzweigung zur „Alten Mühle“. Aufgrund der Spurenlage entfernte der Unbekannte mit Hilfe eines technischen Gerätes den Biberdamm. Der Biberberater erklärte, genauso wie der Bibermanager des Regierungspräsidiums, dass weder die Entnahme des Lebensraumes eines Bibers noch die Tötung zur Lösung eines etwaigen „Biber-Problems“ führen würde, denn sobald ein Biberrevier frei würde, wandere ein Nachkömmling in das Revier und siedele sich neu an. Wer kann Hinweise zum Auffinden des Unbekannten Biberfeindes geben? Der Fachbereich Gewerbe / Umwelt der Polizei Tauberbischofsheim nimmt Hinweise unter 09341 810 entgegen.

Gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dies stellt eine Straftat dar.

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