Haßmersheim. (gvh) Mit dem Gebührenmaßstab für die gesplittete Abwassergebühr und dem Verkauf von weiteren Bauplätzen im Baugebiet Schulgewann hat sich der Haßmersheimer Gemeinderat vor wenigen Tagen befasst.
Grundlagen für gesplittete Abwassergebühr
Bereits seit längerem beschäftigt sich der Haßmersheimer Gemeinderat mit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr. Diese muss aufgrund eines Gerichtsurteiles von allen Gemeinden in Baden-Württemberg eingeführt werden. Dabei geht es nicht darum, eine zusätzliche Gebühr im Bereich des Abwassers zu schaffen, um die Einnahmen der Gemeinde zu verbessern, sonders es geht lediglich nur darum, die bisherige Abwassergebühr gerechter zu verteilen, da bisher das Niederschlagswasser bei der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt wurde. In der aktuellen Sitzung ging es um die künftige Satzungsregelung über den Gebührenmaßstab. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass nicht überall der gleiche Gebührenmaßstab zugrunde gelegt wird. Die Haßmersheimer Gemeindeverwaltung sprach sich jedoch dafür aus, die Bemessungsgrundlagen im Einvernehmen mit allen Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises diesseits des Neckars (Sprengels links Neckars) einvernehmlich festzulegen. Insbesondere ging es dabei um die unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen für verschiedene Flächen. So wird beispielsweise für die bituminierten Flächen ein anderer Maßstab zugrunde gelegt, wie für Rasengittersteine oder Pflaster und Verbundsteine.
Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=”compact” tle=”Gesplitteten Abwassergebühr geregelt” url=”https://www.nokzeit.de/?p=14757“] Ferner wurde auch das Thema Zisternennutzung diskutiert und festgelegt. Dabei einigte sich der Gemeinderat darauf, dass für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind, bei Regenwassernutzung ausschließlich zur Gartennutzung 8 m² pro m³ der Zisterne berücksichtigt werden. Wird das Regenwasser nicht nur zur Gartenbewässerung, sondern auch im Haushalt oder Betrieb verwendet, werden 15 m² pro m³ Fassungsvermögen berücksichtigt. Als Zisternen gelten aber nur festinstallierte und mit dem Boden verbundene Behältnisse, nicht jedoch sogenannte Regenfässer oder sonstige oberirdische Gefäße. Die vom Gemeinderat nun einstimmig festgelegten Maßstäbe werden dann in der noch zu änderten Beitragssatzung berücksichtigt und sollen so jetzt in die entsprechende Abwassergebührenkalkulation einfließen.
Nachdem im Frühjahr 2011 erfolgreich die Grundstücke zur Festlegung der Fläche, die für die Niederschlagswassergebühr heranzogen werden, beflogen wurden, soll nun bis zum Herbst eine Auswertung dieser Befliegung durch das Ing. Büro Schwing & Neureither fertiggestellt werden. Vermutlich zum Jahreswechsel werden dann die Bürger ihre entsprechenden Unterlagen von der Gemeindeverwaltung zur Überprüfung erhalten. Zu diesem Punkt soll dann auch im Zeitraum Dezember 2011/Januar 2012 eine entsprechende Bürgerinformation in Haßmersheim durchgeführt werden.
Nachdem der Gemeinderat zu Beginn des Jahres 2011 einen Grundsatzbeschluss gefasst hatte, die technische Betriebsführung der gemeindlichen Abwasseranlagen für die Ortsteile Haßmersheim und Neckarmühlbach auszuschreiben und zu vergeben, musste die Gemeinde feststellen, dass nur wenig Interesse an einer Durchführung einer solchen Betriebsführung besteht. Hintergrund waren auch einige Vorgaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die die Bewerberauswahl äußerst einschränkte. Zwar hatte ein Bewerber an der Ausschreibung der Gemeinde Haßmersheim teilgenommen, jedoch hatte das Regierungspräsidium erklärt, falls die Gemeinde mit diesem Bewerber zusammenarbeite, müsse sie den letzten Zuschuss für die Abwasserbehandlungsanlage in Höhe von mehr als 70.000 Euro zurück zahlen. Unter dieser Vorgabe war nun eine Vergabe der Betriebsführung im ursprünglichen vorgesehenen Umfange wirtschaftlich für die Gemeinde nicht mehr vertretbar, deshalb hob der Gemeinderat die Ausschreibung auf. Um die Zuschussmittel zu sichern, sollen nun weitere Gespräche mit dem Regierungspräsidium und dem Abwasserzweckverband Elz-Neckar geführt werden, um eine Lösung auf bilateralem Weg zu finden, die den Ablauf der Kläranlage optimiert und einen wirtschaftlichen Betrieb der Haßmersheimer Kläranlage erlaubt. Als Minimallösung erscheint aus Sicht der Gemeindeverwaltung die Urlaubs- und Krankheitsvertretung des Klärwärters über den Zweckverband gegen Kostenersatz zu regeln, als gangbarer Kooperationsweg.
Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet Schulgewann
Zum öffentlichen Teil der Sitzung beschäftigten sich die Haßmersheimer Gemeinderäte noch mit dem Verkauf von 3 Bauplätzen im Baugebiet Schulgewann. Ohne Aussprache und ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für den Verkauf der 3 Bauplätze im Baugebiet an die interessierten Bewerber aus.