L 579 für fünf Wochen gesperrt

(Symbolbild – Hofherr)

Fahrbahnerneuerung zwischen Altheim und Gerichtstetten, ab 21. September für rund fünf Wochen

Altheim/Gerichtstetten (pm) Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird ab Montag, 21. September 2026, die Fahrbahndecke der Landesstraße 579 zwischen Altheim und Gerichtstetten erneuert. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis zum 23. Oktober 2026 andauern.

Die Arbeiten sind erforderlich, da aufgrund von Alterung und Verkehrsbelastung erhebliche Fahrbahnschäden in Form von Rissen, Verdrückungen, Ausbrüchen und Setzungen entstanden sind. Die Fahrbahndeckenerneuerung dient dem langfristigen Erhalt der Infrastruktur und der Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Bauablauf und Verkehr

Die Maßnahme wird in einem Bauabschnitt durchgeführt. Der Sanierungsabschnitt beginnt am Ortsausgang von Altheim nach der Zufahrt „An den Schafäckern“ und verläuft auf freier Strecke bis zum Ortseingang von Gerichtstetten auf Höhe der Einfahrt „Gerleinsstraße“.

Für die Dauer der Bauarbeiten wird die L 579 in diesem Abschnitt in beide Richtungen vollgesperrt. Der Verkehr wird großräumig umgeleitet: Von Gerichtstetten kommend in Richtung Altheim führt die Umleitung über Hardheim und Walldürn nach Altheim oder alternativ über Berolzheim, Rosenberg und Sindolsheim zurück nach Altheim. Der BAB-Anschluss ist von Altheim aus kommend in Richtung Osterburken ausgeschildert.

Kosten

Die Baukosten für die Fahrbahndeckenerneuerung betragen rund 1,0 Mio. Euro. Die Kosten werden vom Land Baden-Württemberg getragen.

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