Mosbach. (pm) Jüngst traf sich der Vorstand der kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU im Neckar-Odenwald-Kreis in der Kreisgeschäftsstelle in Mosbach und befasste sich eingehend mit der am kommenden Sonntag anstehenden Volksabstimmung zum Kündigungsgesetz zu Stuttgart 21 (S 21).
Zunächst erläuterte der Kreisvorsitzende der KPV, Bürgermeister Jens Wittmann, dass bei der Volksabstimmung am 27.11.2011 die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg darüber abstimmen, ob das Land Baden-Württemberg die Projektfinanzierungsverträge zu Stuttgart 21 mit den übrigen Projektträgern kündigen soll. Die Vorstandschaft bemängelte dazu einhellig die verquerte Abstimmungsfrage, wer für das Projekt Stuttgart 21 stimmen will, müsse mit „NEIN“ und somit gegen das Kündigungsgesetz stimmen.
Ebenso einstimmig war der Vorstand überzeugt, dass die Vorteile des Zukunftsprojektes Stuttgart 21 für Baden-Württemberg und damit auch für unsere Städte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis deutlich überwiegen. So führte Bürgermeister Jens Wittmann aus, dass Stuttgart 21 nicht nur ein Bahnhofsprojekt in Stuttgart ist, sondern die zentrale Grundlage für die Zukunft des Schienenverkehrs in ganz Baden-Württemberg. Die Regionen des Landes und damit auch der Neckar-Odenwald-Kreis, werden direkt und umsteigefrei verknüpft. Der Nah- und der Fernverkehr werden besser verzahnt und es entstehen deutlich bessere Verbindungen von und nach Stuttgart sowie von Stuttgart aus in Richtung Ulm und den Süden Deutschlands und Europas.
Der Kreisgeschäftsführer der CDU Neckar-Odenwald Markus Haas führte aus, dass der Landkreis Neckar-Odenwald von Stuttgart 21 im Besonderen durch eine verbesserte Anbindung an den Flughafen Stuttgart profitiert und so endlich eine direkte, umstiegsfreie und damit auch wesentlich schnellere Fahrt dorthin möglich sein wird. So werde die Frankenbahn zwischen Heilbronn und Würzburg durch das Projekt S21 besonders begünstigt: über Osterburken nach Stuttgart/Flughafen werde es eine Fahrzeitverkürzung um 44 Minuten und dies ohne Umsteigen geben von Neckarelz aus werde die Fahrzeitverkürzung 28 Minuten betragen und auch die Neckartalzugverbindungen werden ab Neckarelz ebenso durch eine bessere Anbindung profitieren. Nach Ulm Hauptbahnhof werde es von Osterburken aus sogar eine Reisezeitverkürzung von 76 Minuten ohne Umsteigen und von Neckarelz aus eine Verkürzung von bis zu 50 Minuten geben.
Der Vorsitzende der CDU Kreistagsfraktion Karl-Heinz Neser gab zu bedenken, dass das Kündigungsgesetz keine gesicherte Rechtsgrundlage hat. Es gibt keine gesicherte Annahme, dass Kündigungsrechte bestehen. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass das Land Baden-Württemberg aus Steuermitteln bis zu 1,5 Mrd. Euro Schadensersatz an die Bahn bezahlen müsse, ohne dass ein neuer Bahnhof gebaut wird, oder sonst irgendeine Gegenleistung bestehe. Darüber hinaus, so Karl-Heinz Neser, gebe es derzeit keine geplante Alternative zu diesem Bahnprojekt und schon gar keine Finanzierung eines neuen Bahnhofsprojektes. Entsprechende Finanzierungsbeiträge des Bundes und der Bahn von über 3 Mrd. Euro würden dann nicht nach Baden-Württemberg fließen.
Abschließend bat der Vorsitzende Jens Wittmann alle Bürgerinnen und Bürger, die Argumente bei der Volksabstimmung zu bedenken, damit Baden-Württemberg zukunftsfähig bleibt und rief die Wählerinnen und Wähler auf mit „Nein“ und somit gegen das Kündigungsgesetz zu stimmen.
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