Gewalt gegen Frauen ist Unrecht

Frauenhaus des Neckar-Odenwald-Kreises bietet Hilfe an

Neckar-Odenwald-Kreis. Frauenhäuser stehen selten im Licht der Öffentlichkeit. Zum Schutz der Hilfesuchenden und der Mitarbeiterinnen weiß die Öffentlichkeit nicht, wo ein Frauenhaus eingerichtet ist und Frauen, die dort Zuflucht suchen, sind verständlicherweise auch nicht daran interessiert, dass ihre Geschichte publik gemacht wird. Die Kehrseite der Medaille: viele, manchmal isoliert lebende Frauen in Notsituationen wissen nichts über dieses wichtige Hilfsangebot, das der Neckar-Odenwald-Kreis gemeinsam mit dem Main-Tauber-Kreis vorhält.

Grundsätzlich gilt: das Frauenhaus steht jeder Frau offen, die Angst hat vor ihrem Partner, die beleidigt, gedemütigt, bedroht, geschlagen, seelisch oder körperlich misshandelt wird. Ihre Kinder kann sie selbstverständlich mitbringen.

Wer sich grundsätzlich bei häuslicher Gewalt beraten lassen oder Kummer loswerden möchte, der kann sich unter Telefonnummer 0180 53 43 597 bei erfahrenen Mitarbeiterinnen des Frauenhauses melden. Dort gibt es Antworten auf Fragen wie: Von welchem Geld soll ich bei einem Auszug leben? Kann ich alleine in der Wohnung bleiben? Welchen Schutz und welche Hilfe brauchen die Kinder und wo gibt es diese Hilfe? Wie kann es nach einem eventuellen Platzverweis weitergehen?


Im konkreten Notfall hilft die Polizei. In einer Notsituation hat jeder ein Recht auf diese Hilfe, die unter dem Notruf 110 oder direkt in der nächsten Polizeistation eingefordert werden kann. Die Polizei kommt vor Ort und nimmt in einer Notsituation die Frau und die Kinder mit. Falls diese sich damit einverstanden erklären, können sie Zuflucht in einem Frauenhaus finden. Der Bereitschaftsdienst vom Frauenhaus ist Tag und Nacht und auch an Feiertagen über die Polizei erreichbar. Im Frauenhaus selbst können die Frauen und ihre Kinder in geschützter Atmosphäre zur Ruhe kommen und so lange bleiben, bis eine neue Perspektive gefunden wurde. Auch hierbei erhalten sie die notwendige Beratung und Unterstützung.

Gegebenenfalls wird in der akuten Notsituation von der Polizei auch ein Platzverweis – üblicherweise für bis zu 14 Tage – gegen den Täter ausgesprochen. Das bedeutet, dass der Mann die Wohnung verlassen und die Schlüssel der Polizei übergeben muss. Frau und Kinder bleiben in der Wohnung. Bei einem Verstoß von Seiten des Mannes kann sofort erneut die Polizei gerufen werden.  Das Frauenhaus bietet auch in diesem Fall eine entsprechende Beratung an, denn in dieser Zeit sollten die Grundlagen für eine Änderung der Situation gelegt werden.

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