Ordnungswidriges Fahrmanöver kostet Bußgeld
Buchen. Ein 24-jähriger Fahrzeugführer befuhr am Freitag, gegen 14:00 Uhr, die L519 von Buchen kommend in Richtung Bödigheim. Aufgrund eines Verkehrsunfalls an der Brücke der B27 musste der Verkehr auf der L519 in beiden Richtungen gesperrt werden (NZ berichtete). Der aus Richtung Buchen kommende Fahrzeugverkehr wurde in Höhe der Zufahrt zur B27 (Buchen-Süd) abgeleitet. Hierzu wurde der rechte Fahrstreifen nach der Zufahrt mit einem quergestellten Polizeifahrzeug (mit eingeschaltetem Blaulicht) gesperrt. Der 24-Jährige fuhr mit seinem PKW trotz deutlicher Anhaltezeichen eines Polizeibeamten an diesem vorbei und anschließend unter Benutzung der Linksabbiegespur des Gegenverkehrs bis zur Unfallstelle vor. Zu einer Erhöhung seines Bußgelds wird führen, dass der Betroffene bei seinem ordnungswidrigen Fahrmanöver den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte.