Bund entlastet Landkreise bei der Grundsicherung

Aloisgerig

Neckar-Odenwald- und Main-Tauber-Kreis profitieren

(Foto: pm)                             

Berlin. (pm) Das war ein wichtiger Schritt für stabile Finanzen in den Kommunen:  Der Bundestag hat beschlossen, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Der CDU-Wahlkreisabgeordnete Alois Gerig sieht durch den Beschluss die Landkreise in der Region gestärkt: „Durch die Kostenübernahme durch den Bund werden der Main-Tauber- und der Neckar-Odenwald-Kreis in Millionenhöhe entlastet.“

Die beschlossenen Änderungen im Zwölften Sozialgesetzbuch sehen vor, dass der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise übernimmt. Die Kostenübernahme beginnt bereits im laufenden Jahr mit der Erhöhung des Bundesanteils von 16 auf 45 Prozent und setzt sich in 2013 mit einer Erhöhung auf 75 Prozent fort. Ab 2014 wird der Bund dauerhaft 100 Prozent der Kosten tragen. Alois Gerig betont: „Die Landkreise erhalten durch die Entlastung mehr Gestaltungsmöglichkeiten – dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.“




Die Gesetzesänderungen haben zur Folge, dass der Main-Tauber-Kreis bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2013 ca. 2,4 Mio. Euro einspart, im Neckar-Odenwald-Kreis werden es ca. 3,7 Mio. Euro sein. Für 2014 und den Folgejahren wird im Neckar-Odenwald-Kreis mit Einsparungen von über 5,5 Mio. Euro gerechnet, im Main-Tauber-Kreis mit über 3,5 Mio. Euro.

Die Entlastungen helfen den Landkreisen, Kostensteigerungen in anderen Bereichen auszugleichen. Im Neckar-Odenwald-Kreis tragen die erhöhten Bundeszahlungen mit dazu bei, dass die Kreisumlage – also die Zahlungen der Städte und Gemeinden an den Landkreis – gesenkt werden kann.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde 2003 eingeführt. Rot-Grün hatte die Finanzierung dieser Sozialleistung auf die Kommunen übertragen – aus Sicht von Alois Gerig eine Fehlentscheidung, die nun von der christlich-liberalen Koalition korrigiert wurde: „Aufgrund der Alterung der Gesellschaft steigen die Ausgaben für die Grundsicherung stetig an – die Kommunen können diese Kosten nicht dauerhaft tragen.“

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