Nachtrag zum Polizeibericht vom 06.12.12

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

In Kurve von Fahrbahn abgekommen
Merchingen. Ein 43-jähriger Audi-Fahrer ist am Mittwochabend auf der Landesstraße zwischen Merchingen und Ballenberg in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen. An einer stark abfallenden Böschung kam der Pkw an einem Baum zum Stehen. Der Fahrer blieb unversehrt. Der Pkw musste von einem Abschleppunternehmen geborgen werden.

Von Fahrbahn abgekommen
Aglasterhausen. Ein 30-jähriger Ford-Fahrer ist am Donnerstagmorgen auf glatter Fahrbahn von der Helmstadter Straße abgekommen und gegen einen kleinen Schaufelbagger geprallt, der bei der Einmündung eines Feldwegs abgestellt war. Der Fahrer blieb unverletzt. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.




Ins Schleudern geraten
Sulzbach/Mosbach. Bei Eisglätte ist am Donnerstagmorgen eine 37-jährige Smartfahrerin auf der Landesstraße zwischen Mosbach und Sulzbach ins Schleudern gekommen und mit einem entgegenkommenden Opel kollidiert. Verletzt wurde niemand. An den Pkw entstand ein Schaden von ca. 2.000 Euro.

Nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen
Schwarzach. Auf der winterglatten Fahrbahn nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen ist am Donnerstagmorgen ein 30-jähriger VW-Fahrer, so dass er an der Einmündung Schwanheimer Straße/Hauptstraße mit einem Golf zusammengestoßen ist. Verletzt wurde niemand. An den Pkw entstand ein Schaden von ca. 3.500 Euro.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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