Neue Sicherheitsstandards Brennholzaufarbeitung

Motorsägenlehrgang und Sonderkraftstoff bieten Schutz für Mensch und Natur

Motorsaege

(Foto: LRA)

Wer privat Flächenlose oder Brennholzpolter aufarbeitet, muss ab Januar 2013 für die Arbeit im Wald die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägelehrgang nachweisen. Auch die Verwendung von Motorsägen-Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Kettenhaftöl ist mittlerweile Pflicht. (Foto: LRA)

Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Mit den seit Jahren steigenden Energiepreisen für Öl und Gas geht auch in den Wäldern des Neckar-Odenwald-Kreises eine anhaltend hohe Nachfrage zur privaten Aufarbeitung von Brennholz einher.  Das Geschäft mit dem umweltfreundlichen und nachwachsenden Rohstoff Holz boomt. Doch die Freude am preiswerten Brennholz kann für einen unerfahrenen privaten Holzfäller schnell in Schmerz und Frust umschlagen: Das Fällen der Bäume ist nämlich nicht ungefährlich und erfordert ausreichende Sachkenntnis im Umgang mit Motorsäge, Axt und Spaltkeil. Auch eine persönliche Schutzausrüstung ist zwingend erforderlich. Vorgaben, die seit Januar 2013 auch von Privatleuten verbindlich eingefordert werden.




Für den ausgebildeten Forstwirt sind entsprechende Kenntnisse und Vorgaben selbstverständlich. In nahezu allen Gemeinde-, Staats- und organisierten Privatwäldern des Landkreises gelten seit Jahren die hohen Bewirtschaftungs- und Sicherheitsstandards der sogenannten PEFC – Zertifizierung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Neben der strikten Einhaltung ökologischer und wirtschaftlicher Vorgaben kommt auch der Arbeitssicherheit eine große Bedeutung zu. Was für den forstlichen Profi selbstverständlich ist, wird ab Januar 2013 auch für die private Brennholzaufarbeitung in den PEFC zertifizierten Wäldern verbindlich gefordert. So müssen jetzt alle privaten Brennholzselbstwerber vor der Aufarbeitung von Flächenlosen oder Brennholzpolter dem zuständigen Forstrevierleiter die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägelehrgang nachweisen. Aus der Lehrgangsbescheinigung müssen die Schulungsinhalte eindeutig hervorgehen. Der Verweis auf eine langjährige Praxis und Erfahrung in der Brennholzaufarbeitung sowie im Umgang mit der Motorsäge reicht ausdrücklich nicht mehr aus. Von der Lehrgangspflicht ausgenommen sind nur Personen, die als ausgebildete Forstwirte oder durch nachweisliche Fortbildungsmaßnahmen (Feuerwehr, THW) die erforderliche Fachkunde besitzen.

Motorsägenlehrgänge werden regelmäßig als zweitägige Kurzlehrgänge vom Forstlichen Hauptstützpunkt in Schwarzach, Tel. 06261 / 84-1060, angeboten. Neben der Vermittlung theoretischer Grundkenntnisse in forstlicher Arbeitssicherheit, Motorsägentechnik sowie Wartung und Pflege liegt ein Schwerpunkt in der praxisnahen Übung von Baumfällarbeiten. Eine weitere Neuerung ab Januar 2013 ist für private Brennholzselbstwerber die ausschließliche Verwendung von sogenanntem Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Kettenhaftöl. Beide Materialien sind teurer, reduzieren aber gesundheitsschädliche Benzindämpfe und Abgase deutlich und schonen die Umwelt.

Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang stehen die Forstbetriebsleitungen in Schwarzach, Walldürn (06261/84-1088)und Adelsheim (06261/84-1071) gerne zur Verfügung.

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