
Mosbach. Am vergangenen Samstagmittag wurde der Polizei mitgeteilt, dass auf dem Spielplatz der Grundschule Diedesheim mehrere Hakenkreuze mit weißer Farbe aufgesprüht wurden. Diese geistlose Handlung beschäftigt nun die
Kriminalpolizei Mosbach. Deren Staatsschutz ist dankbar für Hinweise, die zur Ermittlung des oder der Sprayer führen. Neben einer Sachbeschädigung stellt das Aufsprühen von Hakenkreuzen eine Straftat nach § 86a des Strafgesetzbuches dar (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), bei der es sich keinesfalls um ein Bagatelldelikt handelt.