Neue Regelung in der Kfz-Zulassung

Kennzeichenmitnahme bei Umzug und Online-Fahrzeugabmeldung ab 2015 möglich

Buchen/Mosbach. Für Fahrzeughalter wird ein Umzug bzw. die Abmeldung von Fahrzeugen künftig leichter. Wer nach dem 1. Januar 2015 in den Bereich einer anderen Kfz-Zulassungsstelle umzieht, kann künftig sein MOS- oder BCH-Kennzeichen mitnehmen. Umgekehrt darf, wer in den Neckar-Odenwald-Kreis zieht, sein bisheriges Kennzeichen behalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug bereits auf die zuziehende Person zugelassen ist.

Der Gang zur Zulassungsstelle am neuen Wohnort entfällt dennoch nicht ganz, denn der Halter muss die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (den früheren Fahrzeugschein) eintragen lassen. Die Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief) und die Kennzeichen müssen nicht mehr vorgelegt werden.

Eine weiter Neuerung: Ab 01. Januar 2015 ist es auch möglich, ein Fahrzeug von zuhause per Internet  abzumelden. Deshalb werden ab Jahresbeginn neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen angebracht und neue Zulassungsbescheinigungen Teil I ausgestellt, die mit jeweils Sicherheitscodes versehen sind. Bei der Abmeldung am heimischen Computer müssen diese Sicherheitscodes dann freigelegt und erfasst werden. Für diese internetbasierte Fahrzeugabmeldung benötigt man den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit elD-Funktion, ein Kartenlesegerät, die Installation der Ausweis-App und eine Kreditkarte (Mastercard, Visa) oder Giropay. Fahrzeuge mit den bisherigen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen fallen nicht unter diese Neuregelung. Für Bund und Länder dient die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dem Bürokratieabbau und Kosteneinsparungen.

Informationen geben auch die KFZ-Zulassungsstellen in Mosbach und Buchen unter 06261/84-1330 und 06281/5212-1351.

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