Mosbach . (pm) Nachdem sie vom Jugendschöffengericht Mosbach unter anderem wegen der Brandstiftung am Nikolaus-Kistner-Gymnasium verurteilt worden waren, hat die Staatsanwaltschaft Mosbach gegen das Urteil des vom 18.12.2014 Berufung eingelegt, die sie auf das Strafmaß beschränkt hat.
Mit Urteil vom 18.12.2014 hatte das Amtsgericht Mosbach einen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, ihn richterlich verwarnt und ihm auferlegt, 400 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Den anderen Angeklagten verwarnte das Amtsgericht Mosbach und legte ihm auf, 400 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
Die Verhandlung vor der 11. Großen Jugendkammer am 13.03.15 ist einschließlich der Verkündung der Entscheidungen nicht öffentlich, § 48 JGG.
Die Große Jugendkammer ist mit dem Vorsitzenden Richter Haas, einer Berufsrichterin und zwei Schöffen besetzt.
Infos im Internet:
18.12.14 – www.nokzeit.de/schulbrandstifter-muessen-nicht-ins-gefaengnis/
25.06.14 – www.nokzeit.de/anklage-gegen-nkg-brandstifter-erhoben/
22.11.13 – www.nokzeit.de/unterricht-am-nkg-beginnt-am-montag/
20.11.13 – www.nokzeit.de/14-jaehrige-zuenden-nkg-in-mosbach-an/