Urteil gegen Schulbrandstifter geändert

 
 
 Mosbach. (pm) Hinsichtlich des in erster Instanz zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren zur Bewährung verurteilten Angeklagten wurde auf die Berufung der Staatsanwaltschaft das Urteil des Amtsgerichts Mosbach vom 18.12.2014 dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage wurde ihm auferlegt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
 
 Gegen den in erster Instanz nur verwarnten und mit einer Arbeitsauflage von 400 Stunden belegten Angeklagten wurde auf die Berufung der Staatsanwaltschaft das Urteil des Amtsgerichts Mosbach vom 18.12.2014 dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage wurde ihm auferlegt, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
 
 Die Staatsanwaltschaft hatte für den ersten Angeklagten neben der Jugendstrafe die Verhängung eines Arrests von 2 Wochen, für den zweiten Angeklagten eine Jugendstrafe von 1 Jahr beantragt.

Von Interesse