Vier Parkzonen für Privatnutzer, Bahnkunden und öffentliche Verkehrsteilnehmer
Neckarsulm. (snp) Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat die Nutzungsregeln für die insgesamt 250 Stellplätze auf der Westseite des Bahnhofs festgelegt. Die Stadträte stimmten dem Parkraum-Bewirtschaftungskonzept der Verwaltung zu. Demnach werden die Parkplätze in vier Zonen für private Nutzer, Park & Ride-Kunden beziehungsweise öffentliche Verkehrsteilnehmer aufgeteilt. Alle Stellplätze sind kostenpflichtig. Die bisher bereits bestehenden Stellplätze westlich der neu gebauten Parkplatzerweiterung sind öffentlich. Dort ist das Parken mit Parkscheibe bis zu 30 Minuten kostenfrei.
Die Zone eins umfasst etwa 45 Stellplätze südlich der Tankstelle. Private Nutzer, darunter vorrangig Nutzer der Infrastruktureinrichtungen auf der Ostseite des Bahnhofs, können diese Plätze zu einem Mietpreis von 30 Euro im Monat dauerhaft mieten.
Die Zonen zwei und drei werden als Park & Ride-Anlage genutzt und bieten insgesamt etwa 105 Stellplätze. Dort können Kunden der Bahn oder der Stadtbahn Stellplätze monats- oder wochenweise zum Preis von 25 beziehungsweise zwölf Euro mieten. Zur Anmietung ist die Vorlage einer Monats- beziehungsweise Wochenkarte der Bahn oder Stadtbahn erforderlich.
Die etwa 100 öffentlichen Stellplätze in Zone vier werden mit zwei Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Die Parkscheingebühren betragen ein Euro für bis zu zwei Stunden, zwei Euro für bis zu vier Stunden und vier Euro für mehr als vier Stunden. Die erste halbe Stunde Parkzeit ist frei. Kostenpflichtig sind die öffentlichen Stellplätze zu folgenden Zeiten: montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr und samstags von 6 bis 13 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können die Parkplätze in dieser Zone von jedermann uneingeschränkt und unentgeltlich genutzt werden. Alle genannten Mietpreise und Parkgebühren gelten vom 1. November an. Spätestens dann sollen auch die beiden Parkscheinautomaten montiert sein.