
Zu Fuß noch größere Probleme, das Gleichgewicht zu halten
(ots) Sicherlich die doppelte Strecke als erforderlich legte ein Radfahrer am frühen Freitagmorgen in Heilbronn zurück. Der Grund lag in gewaltigen Schlangenlinien, mit denen er den Radweg in der Wilhelmstraße befuhr. Eine Polizeistreife wollte den Mann deswegen anhalten und schaltete das Blaulicht ein. Das bemerkte er offensichtlich nicht und fuhr weiter auf dem Gehweg bis zur Südstraße, wo er an einer roten Fußgängerampel anhielt. Auf den
Beinen hatte der 41-Jährige noch mehr Probleme, das Gleichgewicht zu halten, als auf dem Fahrrad. Einen Atemalkoholtest schaffte er allerdings. Aufgrund eines Werts von über 2,8 Promille musste er mit zu einer Blutentnahme. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass auch ein Radfahrer den Tatbestand des § 316 (Trunkenheit im Straßenverkehr) des Strafgesetzbuches erfüllen kann. Als Strafe sind der Entzug des Führerscheins, falls vorhanden, sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe vorgesehen.