Freigabe von radioaktiv belastetem Müll muss neu verhandelt werden
(pm) Die Initiative AtomErbe Obrigheim begrüßt die aktuelle Diskussion um den radioaktiv belasteten Abfall aus Atomanlagen als einen Prozess der politischen Willensbildung. Anstoß war der Protest der betroffenen Bevölkerung in Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis) und Schwieberdingen (Landkreis Ludwigsburg) gegen die Lagerung dieses Abfalls auf den benachbarten Deponien.
Unterstützung gab es dafür von der baden-württembergischen Landesärztekamer und dem Deutschen Ärztetag, die auf mögliche Gesundheitsgefahren hinwiesen. Inzwischen haben sich auch offizielle Stellen, d. h. der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises und der Kreistag des Landkreises Ludwigsburg gegen die Annahme des sog. freigemessenen Mülls ausgesprochen.
In fast allen Bundesländern gibt es Deponien und Müllverbrennungsanlagen, die betroffen sind. Allein in Baden-Württemberg sind es neben Buchen und Schwieberdingen die Orte Vaihingen/Enz, Heilbronn, Wiesloch, Billigheim im Neckar-Odenwald-Kreis, Sinsheim und Mannheim.
Aus Sicht der Initiative ist ein neues Konzept für diesen Abfall notwendig, bei dem weitere Fakten berücksichtigt werden müssen:
1. Bundesweit geht es um mehrere Millionen Tonnen von radioaktiv belasteten Materialien aus den abzubauenden Atomanlagen, die zur freien Verwertung in den Wirtschaftskreislauf entlassen werden sollen. Aus den Atomkraftwerken Obrigheim und Neckarwestheim/Block 1 sind jeweils etwa 120.000 Tonnen „freigemessener“ Bauschutt zu erwarten.
2. Es gibt radioaktiven Abfall aus anderen Quellen, z. B. aus Industrie und Medizin, der z. T. noch stärker strahlt als der aus Atomanlagen.
3. Bereits seit Jahrzehnten landet strahlender Müll auf Deponien und in Müllverbrennungsanlagen, ohne dass dies dokumentiert wird.
Eine weitere Anreicherung von radioaktiven Stoffen in der Umwelt muss vermieden werden, zumal seit Jahrzehnten eine Berieselung aus den Schornsteinen und Abwasserrohren der Atomkraftwerke stattfindet.
Die Initiative AtomErbe Obrigheim fordert deshalb ein Moratorium bei der Freigabe von radioaktiv belasteten Materialien, um eine Klärung der damit verbundenen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung herbeizuführen und ein Konzept für den längerfristigen Verbleib dieses Mülls – unter Berücksichtigung aller Quellen sowie der bereits vorhandenen Mengen – zu erarbeiten.