Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. (pm) Eines der Fördermodule im Rahmen der LEADER-Strukturförderung 2014-2020 dreht sich auch um die Landschaftspflegerichtlinien. Dabei ist das Förderspektrum in diesem Bereich sehr vielschichtig und mit unterschiedlichen Fördersätzen ausgestattet. Investitionen können somit für den Arten- und Biotopschutz, für den Naturschutz und die Landschaftspflegen sowie für Dienstleistungen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege erfolgen. Antragsteller können dabei Vereine, Verbände und Gebietskörperschaften und darüber hinaus auch Landwirte und natürliche Personen sein.
Durch die verschiedenen Fördersatzmöglichkeiten innerhalb der Landschaftspflegerichtlinie und mit Blick auf den nächsten Projektaufruf, der Ende September erfolgen wird, ist es für die Interessenten unbedingt notwendig sich gleich zu Beginn der Überlegungen bei einem beratenden Erstgespräch mit dem Regionalmanagement der LEADER-Geschäftsstelle Badisch-Franken in Verbindung zu setzten. Hierbei werden dann die für das anstehende Antragsverfahren notwendigen Einzelheiten besprochen und vorab die generelle Förderfähigkeit für die beabsichtigte Projektmaßnahme geprüft. Die Sitzung des Auswahlausschusses mit den nächsten Projektentscheidungen findet dann voraussichtlich Anfang Ende Januar 2018 statt.
Kontakt: LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadt-Str. 19, Tel: 06281/5212-1397 und 1398 oder E-Mail: in**@le********************.de
Allgemeine Hinweise auf das LEADER-Förderstrukturprogramm 2014-2020 und weitere wichtige Informationen „Von der Projektidee bis zur Umsetzung einer Maßnahme“ im LEADER-Aktionsgebiet Badisch-Franken stehen auch auf der Interseite unter: www.leaderbadisch-franken.de und hier im Besonderen unter dem Menüpunkt: Förderung.