Mosbach. (pm) Die Große Strafkammer mit dem Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Alexander Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen hat heute einen Angeklagten wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von nicht über 5 Jahren beantragt.
Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der 28-jährige Rumäne mit zwei gesondert verfolgten Männern Raubüberfälle verabredet hat, um sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von nicht unerheblichem Umfang und nicht unerheblicher Dauer zu verschaffen.
Weiterhin war nach der Hauptverhandlung erwiesen, dass der Angeklagte mit seinen Komplizen am 03.07.2017, gegen 9.00 Uhr maskiert durch die unverschlossene Terrassentür in die Wohnung eines 71-jährigen Geschädigten in Mosbach eingedrungen war, um hieraus stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Die Bande traf ihr Opfer auf der Toilette, wo es mit Faustschlägen gegen den Kopf niedergeschlagen wurde. Anschließend wurde der Mosbacher gefesselt und geknebelt. Mit einer Decke über dem Kopf wurde er im Wohnzimmer gefangen gehalten um den Abtransport des Raubguts zu ermöglichen. Als die Tochter des Opfers gegen 9.15 Uhr an den Tatort kam, den Überfall entdeckte und um Hilfe rief, flüchteten die Räuber mit ihrer Beute. Zum Diebesgut gehörten u.a. Uhren, Ringe, Ketten, Bargeld, Goldmünzen, Sammlermünzen usw.
Der vorbestrafte Angeklagte befindet sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mosbach vom 27.07.2017 in Untersuchungshaft, wo er auch nach der Urteilsverkündung bleibt.