Terminvorschau: Strafverfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mosbach wegen Totschlags am 23.07.2018 und 13.08.2018, jeweils ab 9.00 Uhr, jeweils im Saal 6
Götzingen/Mosbach. (pm) Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft dem 55-jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit Folgendes vor:
Nachdem der Angeklagte am 21.02.2013 in seiner Wohnung in Buchen-Götzingen Geräusche aus dem Keller gehört hatte, habe er eine Pistole, in die er ein Magazin mit zwei Schüssen eingeführt habe, und einen Totschläger genommen. Damit habe er sich zur Scheune begeben, in der er einen Einbrecher vermutet habe.
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Nach Betreten der Scheune habe der Angeklagte im Keller den seinerzeit 55-jährigen Geschädigten entdeckt, einen ihm bekannten Mann. Der Geschädigte habe aus dem Eigentum des Angeklagten unter dem rechten Arm das Buch „Mein Kampf“ und in seiner rechten Hand einen Reservistenkrug und einen Beutel voller Orden getragen. Aus Zorn und Erregung über den Diebstahl habe der Angeklagte mit der Pistole in Richtung des Oberkörpers des Geschädigten geschossen, wobei der Angeklagte den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen habe.
Nachdem der Geschädigte getroffen auf die Knie gestürzt und sich mit beiden Händen auf dem Boden abgestützt habe, habe der Angeklagte ein zweites Mal geschlossen, sodass der Geschädigte von dem Geschoss mittig in der Schädeldecke tödlich getroffen worden sei. Der Geschädigte sei auf den Rücken und in ein gebogenes Eisenteil gerutscht, was sich in dessen Körper gebohrt habe.
Nachdem sich der Angeklagte über den Tod des Geschädigten vergewissert gehabt habe, habe er das Eisenteil aus dessen Rücken gezogen und den Leichnam auf einem Zwischenboden in der Scheune unter Stroh versteckt.
Der Angeklagte habe sich somit des Totschlags schuldig gemacht.
Die Leiche des Opfers war nach einem Brand des ehemaligen Gasthauses aufgefunden worden, nachdem der Mann all die Jahre in der Vermisstenkartei geführt wurde (NZ berichtete).
Der Angeklagte befindet sich seit dem 24.01.2018 in Untersuchungshaft. Der Angeklagte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
Das Schwurgericht ist mit dem Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Alexander Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.
Zu dem Termin am 23.07.2018 sind zwei Zeugen und vier Nebenkläger (die Ehefrau des Geschädigten und dessen drei Kinder), zu dem Termin am 13.08.2018 sind ein Zeuge, zwei Sachverständige und vier Nebenkläger geladen.