Nach diesem Brand wurden die sterblichen Überreste des lange vermissten Freundes des Täters. (Foto: Leserfoto)
Mosbach/Götzingen. (pm) Nachdem Kommissar Zufall einen Vermisstenfall in Götzingen zu einem Tötungsdelikt machte, wurde der 55-jährige Angeklagte heute von der Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach unter dem Vorsitz von Dr. Alexander Ganrer des Mordes für schuldig befunden. Er wurde zu der Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Aufgrund seiner Alkoholsucht wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Vor dieser Maßregel sind jedoch fünf Jahre Freiheitsstrafe zu vollziehen.
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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt und den Vorabvollzug der Freiheitsstrafe in geeignetem Umfang. Der Nebenklägervertreterin hatte angeregt, über die Verurteilung wegen Mordes nachzudenken. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitstrafe von höchstens 10 Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach der Beweisaufnahme hielt es die Strafkammer für erwiesen, dass der 55-jährige Angeklagte am 21. Februar 2013 sein Opfer, das er zunächst für einen Einbrecher gehalten hatte, mit zwei Schüssen tötete.
Als Motiv für seine Tat nannte der Täter den Diebstahl durch das Opfer.
Nachdem sich der Täter über den Tod des Geschädigten vergewissert hatte, versteckte er den Leichnam auf einem Zwischenboden in seiner Scheune unter Stroh versteckt, wo er nach einem Brand und einem Hinweis entdeckt wurde (NZ berichtete).