Mosbach. (pm) Aus Brandschutzgründen ist es weiterhin bundesweit verboten, Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.
Von diesem Verbot betroffen sind auch Bereiche rund um Fachwerkhäuser in den Stadtteilen sowie in der historischen Altstadt von Mosbach, insbesondere im Bereich der Fachwerkhäuser in der Fußgängerzone und rings um den Marktplatz. Hier dürfen weder Silvesterraketen, Knallfrösche, bengalische Feuer noch Böller oder sonstige gefährliche Pyrotechnik abgebrannt werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt auch darauf hin, dass das Abbrennen nur am 31.12.2018 und am 01.01.2019 zulässig ist. Außerdem sind die Abfälle der gezündeten Knallfrösche und Raketen „unverzüglich zu beseitigen“. Die Missachtung dieses Verbots kann auch mindestens ein Verwarnungsgeld zur Folge haben. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Einsicht und Verständnis sowie um Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gebeten.