Unterschätzte Unfallgefahr durch Elektrofahrzeuge

Symbolbild

Georg Nelius: „Die geringe Geräuschentwicklung bei Elektrofahrzeugen ist ein großes Risiko für Hör- und Sehgeschädigte. Alle Fahrzeuge müssen mit Warnsignalen ausgestattet werden.“ – Brief an Sozialminister

Mosbach. (pm) Mit einem Brief an Sozialminister Lucha hat der SPD-Landtagsabgeordnete Georg Nelius auf das erhebliche Unfallrisiko hingewiesen, das im Straßenverkehr von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgeht. Bis zum 01. Juli 2019 ist in neue Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein Dauerschallzeichen als Warngeräusch einzubauen. Ab 1. Juli 2021 gilt dies dann für sämtliche derartige Fahrzeuge.

„Schon heute sind in Baden-Württemberg auf den Straßen zahlreiche Elektro- und Hybridfahrzeuge unterwegs, die vor allem von der öffentlichen Verwaltung und Verkehrsbetrieben beschafft oder gefördert worden sind. Für diese Fahrzeuge besteht leider noch keine Verpflichtung zum Einbau des akustischen Sicherheitssystems“, erklärte der Abgeordnete.

Diese sehr leisen Fahrzeuge stellen jedoch für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die wesentlich höher ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Besonders gefährdet sind blinde und sehbehinderte Menschen, die als Fußgänger im öffentlichen Raum dringend auf akustische Wahrnehmung von Fahrzeugen angewiesen sind.

Als sehr enttäuschend bezeichnete Nelius die ihm nun vorliegende Antwort des Sozialministers auf sein Schreiben. „Unter Berufung auf fehlende Hinweise für eine höhere Zahl an Verkehrsunfällen mit Fußgängern durch Elektrofahrzeuge lehnt das Landesverkehrsministerium eine Förderung der freiwilligen Nachrüstung von Fahrzeugen mit Warngeräten durch das Land ab. Das ist unverantwortlich angesichts wissenschaftlicher Studien aus den USA und Großbritannien, die das erhöhte Unfallrisiko klar belegen“, so der Abgeordnete.

„Der Minister verweist darüber hinaus darauf, dass Hybrid- und Elektrofahrzeuge den harmonisierten Vorschriften des gemeinsamen EU-Binnenmarktes entsprechen müssen, weshalb keine Nachrüstpflicht durch einzelne EU-Staaten vorgeschrieben werden kann. Dies ist zunächst wohl nicht zu ändern, enthebt das Land aber nicht von der Aufgabe, eine freiwillige Nachrüstung von Behördenfahrzeugen vorzunehmen“, so Nelius.

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Von der Landesregierung sei zu fordern, dass zumindest alle elektrisch betriebenen Behördenfahrzeuge, die vor Mitte 2019 beschafft wurden, umgehend mit einem akustischen Warnsystem ausgerüstet würden.

Aus dem Antwortschreiben von Minister Lucha gehe hervor, dass die Landesregierung wie so oft einfach gar nichts machen wolle, um hier Abhilfe zu schaffen. Die vielbeschworene Integration von Behinderten werde in diesem wie in anderen Bereichen hinausgezögert, was nicht hingenommen werden könne, so Nelius.

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