Polizei immer häufiger gegen Müllsünder

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Illegale Müllentsorgung nimmt zu

Buchen. (ots) Die Polizei und die zuständigen Verwaltungsbehörden verzeichnen seit Monaten wieder verstärkt illegale Ablagerungen von Abfällen auf Privatgrundstücken sowie im öffentlichen Raum. Diese Ablagerungen sind für die Allgemeinheit sehr ärgerlich und beeinträchtigen das Landschaftsbild negativ.

„Beliebte“ Stellen von illegalen Abfallablagerungen sind öffentliche Plätze, schlecht einsehbare Parkplätze, Böschungen, Wald- und Feldwege, Gewässer, Straßenränder, Parkanlagen oder Hinterhöfe. Auch in Säcken verpackter Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt oder Altreifen finden sich in der Landschaft wieder.

Hierzu teilt das Polizeirevier Buchen mit, dass illegale Abfallablagerungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die hohe Bußgelder nach sich ziehen. „Wir setzten alles daran, zusammen mit den zuständigen Verwaltungsbehörden, die Verursacher solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und zu bestrafen“, so Martin Fessner, der Leiter des Polizeireviers Buchen.

Seit März 2019 wurden durch das Polizeirevier Buchen so bislang zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren alleine im Bereich Buchen und Ortsteile wegen illegaler Müllentsorgung geführt und entsprechende Anzeigen an das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis vorgelegt.

Den Verursachern drohen nicht nur empfindliche Geldbußen, sondern sie werden auch für die kostenpflichtige Entsorgung ihres Mülls herangezogen. Zuletzt führten die Ermittlungen des Polizeireviers Buchen zu einem Abfallsünder, der mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro rechnen muss, weil er etwa einen halben Kubikmeter Hausmüll sowie sonstigen Abfall an einer Sammelstelle von Altglas abgelagert hatte.

Zu dem Bußgeld hat der dreiste Müllsünder zusätzlich die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung zu tragen, was nochmals mehrere hundert Euro ausmachen kann. „Wer entsprechende Feststellungen macht, die zur Ermittlung von Personen führt, die illegal Müll entsorgen, wird gebeten, dies unverzüglich den Behörden bzw. der Polizei mitzuteilen“, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

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