Gefühlter Sieg gegen ungeschlagenen Gast

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Symbolbild

SGH Waldbrunn-Eberbach – TV Sinsheim 2 8:8

Eberbach.  (lf) Am Sonntagmorgen erwartete die weibliche C-Jugend der SGH Waldbrunn-Eberbach die Mädchen des TV Sinsheim 2.

Die Heimmannschaft legte in der dritten Minute mit einem Tor vor. Darauf folgten zunächst keine weiteren Treffer. Beide Mannschaften zeigten ein gutes Zusammenspiel, wobei sich die Mädels aus Eberbach und Waldbrunn im Vergleich zum letzten Spiel enorm steigerten. Erst in der 22. Minute kam es zum Ausgleich durch Sinsheim. Kurz danach erzielte die SGH das 2:1. In der letzten Minute punktete der Heimverein mit einem weiteren Tor, auf das 20 Sekunden später ein Treffer der Sinsheimer. Schließlich gingen die Teams mit einem 3:2 in die Pause.

In der zweiten Hälfte holten die Mädchen aus Sinsheim in der 30. Minute auf und glichen aus (3:3). Die SGH brauchte ein wenig bis sie wieder ins Spiel fand. Erstmals in der 33. Minute gingen die Sinsheimer in Führung. Die SGH konterte und hatte nichts zu verschenken. Das Spiel blieb bis zur letzten Sekunde abwechslungsreich und vor allem sehr spannend. Bei aller Euphorie gab es allerdings im Angriff einige Defizite und bei drei Siebenmetern wurde nicht gepunktet.

Mit einem 8:8-Unentschieden verließen die Spielerinnen das Feld. Für den Heimverein fühlte sich dieses Ergebnis wie ein Sieg an, da Sie den bisher ungeschlagenen Gästen aus Sinsheim den ersten Punkt der Saison abnehmen konnten.

Gespielt haben: Ida Balzer, Marie Bayer, Amina Uncu, Rebecca Wolf, Luisa Fink, Julina Münch, Lea Stauch (Tor), Ronja Winter, Marina Schebitz und Anna Ruip.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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