Öffnung von Sportstätten unter Auflagen

Mosbach. (pm) Das Land hat mit der neuen Corona-Verordnung bzw. der Verordnung „Sportstätten“ beschlossen, dass Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken unter Auflagen wieder betrieben werden dürfen. Geschlossene Räume wie Sporthallen inklusive Umkleideräume und Duschen dürfen weiterhin nicht genutzt werden.

Voraussetzung für die Öffnung der Freiluftsportanlagen ist die Einhaltung der Grundsätze des Infektionsschutzes wie z.B. das Abstandsgebot, eine nach der Platzgröße beschränkte Personenanzahl, regelmäßige Reinigung und Desinfizierung der Anlagen, die Bereitstellung einer Aufsichtsperson und die Dokumentation der Namen der Nutzer.

Die Stadtverwaltung Mosbach weist darauf hin, dass die kommunalen Sportstätten in den kommenden Tagen wieder geöffnet werden, jedoch ausschließlich von Vereinen genutzt werden dürfen. Unorganisierte Sporttreibende – insbesondere Kinder – dürfen die Plätze nicht betreten.

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