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Kontaktbeschränkungen auch an Fasching
Neckar-Odenwald-Kreis. . (pm) Mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur landesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkung und dem anstehenden „Schmutzigen Donnerstag“ warnt das Gesundheitsamt vor einer zu weitgehenden Interpretation der Entscheidung. „Die Entscheidung trifft keine Aussage über die Zulässigkeit privater Ansammlungen und Veranstaltungen.
Zusammenkünfte im öffentlichen Raum bleiben daher untersagt. Auch ist angesichts der Inzidenzwerte im Neckar-Odenwald-Kreis zu erwarten, dass eine nächtliche Ausgangsbeschränkung wieder angeordnet wird“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Martina Teinert. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wurde noch am Mittwoch erwartet.
Unabhängig von den rechtlichen Regelungen sei es ein Gebot der Vernunft, nicht über Fastnacht eine dritte Welle der Pandemie anzufachen und damit die schon jetzt schlimmen Folgen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft zu vertiefen. „Wir bitten die Bevölkerung darum, dieses Jahr die Traditionen um den Schmutzigen Donnerstag und die sich anschließenden tollen Tage wenn überhaupt in der Kernfamilie oder in Online-Formaten zu verbringen, um eine weitere Verbreitung des Virus und die Gefahr einer Infektion von Risikopatienten zu minimieren“, so Dr. Teinert weiter.
„Wir wollen sicherlich keine Spielverderber sein und respektieren die Traditionen. Aber gerade die im Landkreis aufgetretenen Corona-Virusmutationen bereiten uns größte Sorge. Weitere Lockerungen und lokale und regionale Öffnungen werden nur dann möglich sein, wenn die Inzidenz weiter sinkt. Der Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei der Sieben-Tages-Inzidenz immer noch deutlich über dem landesweiten Schnitt“, so die Einschätzung der Gesundheitsamtsleiterin.