(Symbolbild – Pixabay)
Mosbach. In immer mehr Bundesländern setzt sich inzwischen die Erkenntnis durch, dass auch die Haus- und Facharztpraxen sukzessive in die Corona-Impfungen mit eingebunden werden müssen, um den Impfstoff schneller flächendeckend zu den Menschen zu bringen. Erst jüngst hat auch Rheinland-Pfalz diesen Weg zumindest für die Versorgung über 80-jähriger bettlägeriger Patienten, die zu Hause gepflegt werden, angekündigt.
Landrat Dr. Achim Brötel hatte sich dazu schon deutlich vor dem Start der Kreisimpfzentren Anfang Januar ebenfalls mit einem dringenden Appell an die Landesregierung von Baden-Württemberg gewandt. Die Arztpraxen seien auf kurzen Wegen erreichbar, dort sitze die Ärztin oder der Arzt des Vertrauens und zudem sei die gesamte Vorgeschichte der Patientin oder des Patienten bereits bekannt, so dass man auch mögliche Nebenwirkungen viel besser einschätzen könne.
Die Schreiben, die sowohl Ministerpräsident Kretschmann als auch Sozialminister Lucha erhalten haben, sind bis zum heutigen Tag allerdings leider unbeantwortet geblieben. Stattdessen hält das Land Baden-Württemberg offenbar auch weiterhin an seiner Impfstrategie fest, wonach eine Überführung der Impfung in die Regelversorgung durch die Haus- und Facharztpraxen frühestens ab dem zweiten Quartal 2021 vorgesehen sei. Ob das Anfang April oder Ende Juni bedeuten solle, bleibe dabei jedoch offen. Auf der Website des Sozialministeriums heiße es dazu vielmehr nur kryptisch „Frühjahr/Sommer 2021“.
Vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen mit dem Kreisimpfzentrum und insbesondere auch den mobilen Teams hat Landrat Dr. Brötel seinen Appell, den er in der Zwischenzeit nahezu gebetsmühlenartig immer wieder über alle möglichen anderen Kanäle an das Land herangetragen hatte, jetzt noch einmal durch weitere Schreiben an den Ministerpräsidenten und den Sozialminister erneuert. Zwar sei man mit den Erst- und Zweitimpfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen inzwischen gut vorangekommen.
Gleichwohl bleibe es aber dabei, dass 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg zu Hause und eben gerade nicht in einer stationären Einrichtung gepflegt würden. Die Landesregierung habe immer wieder zu Recht betont, dass alle pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg bestmöglich versorgt würden und dass die pflegenden Angehörigen sowie andere nahestehende Pflegepersonen jedwede Unterstützung erfahren. Genau das finde auf Basis der derzeitigen Impfstrategie allerdings nicht statt.
Pflegebedürftige und in ihrer Mobilität eingeschränkte (bettlägerige) Menschen über 80 Jahren, die zu Hause von ihren Angehörigen versorgt werden, hätten nämlich weder eine Möglichkeit, in das Kreisimpfzentrum zu gehen noch würden sie von einem mobilen Team quasi einzeln zu Hause aufgesucht. Im Klartext heiße das, dass diese Menschen momentan überhaupt keine Möglichkeit hätten, sich impfen zu lassen, obwohl sie zweifelsohne zur Priorität 1 gehörten.
Für solche Konstellationen gebe es, so Brötel, nur ein einziges probates „mobiles Team“, nämlich den Hausarzt, der auch sonst die ärztliche Versorgung über regelmäßige Hausbesuche sicherstelle. Solange Hausärzte allerdings keinen Impfstoff zugeteilt bekämen, bleibe die gesamte Gruppe der immobilen Menschen in häuslicher Pflege schlicht unversorgt. An dieser Situation müsse deshalb dringend etwas geändert werden.
Zumindest für solche Fallkonstellationen könne die Lösung nach Lage der Dinge nur über die hausärztliche Regelversorgung laufen. Unüberwindbare Hindernisse dafür gebe es nicht. Es gehe nur darum, den Weg dafür frei zu machen. Gerade im Neckar-Odenwald-Kreis gebe es erfreulicherweise auch deutliche Signale, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dazu durchaus bereit seien, wenn das Land sie nur lassen würde.
Welche Blüten die derzeitige Strategie im Extremfall treiben könne, könne man sich schon jetzt ausmalen. Vollends unverständlich werde das Ganze dann, wenn die mobilen Teams aus dem Kreisimpfzentrum wie angedacht künftig auch in Dorfgemeinschaftshäusern oder Sporthallen Sammeltermine vor Ort anbieten sollten. Dafür sei nämlich ein nicht zu unterschätzender logistischer Aufwand erforderlich. Im Grunde müsse in den jeweiligen Räumlichkeiten dafür so etwas wie ein „Kreisimpfzentrum in klein“ aufgebaut werden, obwohl vielleicht in dem Gebäude direkt neben dem Dorfgemeinschaftshaus eine fertig eingerichtete Arztpraxis mit eingespieltem Team residiere.
Nur eine Überführung der Impfung so früh wie möglich in die haus- und fachärztliche Regelversorgung entspreche im Übrigen auch seinem Verständnis vom Subsidiaritätsprinzip, so Brötel weiter. Spätestens wenn der niedergelassene Hausarzt, der uns dankenswerterweise freiwillig bei den Impfungen unterstütze, irgendwann mit dem mobilen Team, dem dann vielleicht auch noch seine eigene Arzthelferin angehört, im Dorfgemeinschaftshaus seiner Heimatgemeinde vorfahre, um dort die eigenen Patienten zu impfen, die er in seiner Praxis gleich nebenan mit deutlich weniger Aufwand schon zig Mal hätte impfen können, laufe doch ersichtlich etwas schief. Momentan sei zweifelsohne eine für alle Beteiligten sehr herausfordernde Zeit. Gerade deshalb sollten wir aber alles daran setzen, dass wir uns nicht auch noch selbst im Wege stünden.