(Symbolbild – Pixabay)
Umbuchung auf anderen Impfstoff nicht möglich.
Mosbach. (pm) Seit der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum Impfstoff AstraZeneca werden vermehrt Fragen zur Impfberechtigung an das Kreisimpfzentrum (KiZ) Mosbach herangetragen.
Aktuell gilt in Baden-Württemberg, dass Menschen der ersten und zweiten Priorität nach der Corona-Impfverordnung impfberechtigt sind. Darunter fallen insbesondere Personen, die 70 Jahre und älter sind. Jüngere Personen sind dann impfberechtigt, wenn sie beispielsweise in bestimmten Berufsgruppen arbeiten, wenn bei ihnen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, wenn sie enge Kontaktpersonen zu Pflegebedürftigen, Vorerkrankten oder Schwangeren sind oder sonstige in der Corona-Impfverordnung abschließend genannte Voraussetzungen erfüllen.
Alle Informationen gibt es im Internet unter www.impfen-bw.de
Häufig werden Fragen nach dem Impfstoff zu bereits gebuchten Terminen gestellt. Hier gilt, dass die Impfung grundsätzlich mit dem gebuchten Impfstoff erfolgt. Impfberechtigte unter 60 Jahren, die einen Impftermin mit AstraZeneca gebucht haben, können, wenn sie eine Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca gänzlich ausschließen, den gebuchten Termin wieder stornieren.
In diesem Fall muss sich der Impfberechtigte allerdings selbst wieder um einen neuen Termin bemühen. Wenn eine Impfung mit AstraZeneca in Erwägung gezogen wird, berät der Arzt beim Impftermin im Kreisimpfzentrum.
Die Berechtigten entscheiden nach der Beratung selbst darüber, ob die Impfung dann auch vollzogen werden soll. Eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff (z. B. BioNTech) ist jedoch nicht möglich.