Heilbronn. (ots) Am Dienstag führten Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei Heilbronn an insgesamt neun Orten im Bereich des Polizeipräsidiums Heilbronn Durchsuchungen durch. Hintergrund der Maßnahmen sind Ermittlungen wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Dateien. Sieben Durchsuchungen fanden im Stadt- und Landkreis Heilbronn statt und je eine in den Landkreisen Main-Tauber und Neckar-Odenwald. Die Tatverdächtigen stehen im Verdacht, entsprechende Dateien zu besitzen, weshalb bei den Durchsuchungen Beweismittel sichergestellt wurden. Die Ermittlungen in allen Fällen dauern an.
Zur Bekämpfung des Deliktsbereichs Kinder- und Jugendpornografie hat das Polizeipräsidium Heilbronn im Frühjahr 2021 die mittlerweile 14-köpfige Ermittlungsgruppe “Hydra” eingerichtet. Bei dieser sind seit der Gründung 1.112 Verfahren gegen Erwachsene und 472 Verfahren gegen Kinder- und Jugendliche eingegangen, die bei den Staatsanwaltschaften Heilbronn, Mosbach und Ellwangen anhängig sind. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Verfahren 452 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen.
Über verschiedenste Messenger-Dienste und Social-Media-Kanäle werden täglich unzählige Nachrichten verschickt. Vor allem in sogenannten Chatgruppen werden dabei immer wieder kinder- und jugendpornografische Inhalte ausgetauscht und diese mit einem großen Personenkreis geteilt.
Hierbei machen sich nicht nur die Versender der Bilder oder Videos strafbar, sondern auch diejenigen Personen, die in solchen Gruppen durch das Empfangen der Nachricht lediglich in den Besitz verbotener Dateien kommen. Im Visier der Ermittler sind hierbei auch Kinder und Jugendliche, die sich die verstörenden Inhalte gegenseitig zusenden oder in den genannten Chatgruppen verteilen.
Die Thematik hat seit dem 01. Juli 2021 eine besondere Brisanz erhalten, da seit diesem Tag die Verbreitung, der Erwerb und der bloße Besitz von kinderpornografischen Inhalten ein Verbrechen darstellt. Das heißt, dass Personen, die einen der in Frage kommenden Tatbestände erfüllt haben, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen müssen.
Der Präsident des Polizeipräsidiums Heilbronn, Frank Spitzmüller, betont: “Gerade Eltern sind hier besonders gefragt. Die Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen ist besorgniserregend. Kinder und Jugendliche sollten vor dem Kontakt mit Kinder- und Jugendpornografie und vor den Konsequenzen geschützt werden.“ Daher appelliert Spitzmüller: „Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema, sensibilisieren Sie unseren Nachwuchs und klären Sie auf! Melden Sie sich beim Verdacht einer Straftat bei meinen Kolleginnen und Kollegen, damit wir die weitere Verbreitung verabscheuungswürdiger Missbrauchsdarstellungen verhindern können.”
Und auch auf Opferseite ist zu berücksichtigen, dass die sexuell missbrauchten Kinder und Jugendlichen durch die Verbreitung der Bilder und Videos der Missbrauchshandlungen noch weiter geschädigt werden, worauf der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Florian Kienle aus Mosbach hinweist.
„Diese Ermittlungsverfahren sind oft personal- und zeitintensiv. Dennoch können und dürfen die Strafverfolgungsbehörden in ihren Bemühungen nicht nachlassen, um diesen Straftaten Einhalt zu gebieten und insbesondere auch ein Signal zu senden, dass die Taten nicht folgenlos bleiben”, so der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Dr. Frank Schwörer.
Tipps zum Umgang mit entsprechenden Film- und Fotodateien hält das Polizeipräsidium Heilbronn auf folgender Internerseite bereit: www.polizei-beratung.de
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