(Symbolbild – Steffen L/Pixabay)
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen künftig in den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Dieser hat dann jeweils der eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Umtausch verläuft in mehreren Stufen. Bei noch vorhandenen Papierführerscheinen ist die Pflicht zum Umtausch vom Jahrgang abhängig.
Wer in der Zeit vom 01. Januar 1965 bis 31. Dezember 1970 geboren wurde und noch einen Papierführerschein besitzt, muss diesen entsprechend bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld.
Die Führerscheinstelle des Neckar-Odenwald-Kreises ist für den Umtausch der Ansprechpartner, wenn der Antragsteller mit seinem Hauptwohnsitz im Neckar-Odenwald-Kreis gemeldet ist.
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Für die Antragstellung sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild, der bisherige Führerschein sowie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Bei Umtausch fallen rund 30 Euro Gebühren einschließlich der Kosten für den Versand an.
Der Antrag kann bei den Städten und Gemeinden oder direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Sofern sich der Hauptwohnsitz in Mosbach oder Neckarzimmern befindet, ist die Antragstellung ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich.
Da der bisherige Führerschein bei Antragstellung abzugeben ist, wird eine so genannte „Ausnahmegenehmigung“ ausgestellt, die das Fahren in Deutschland vorübergehend für eine befristete Zeit ermöglicht. Es besteht auch die Möglichkeit, den bisherigen Führerschein nach Entwertung zu behalten.
Der neue Führerschein wird direkt zugesandt oder kann von den Antragstellern, insbesondere wenn diese ihren Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt haben, abgeholt werden.