Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Hardheim/Osterburken. (ots) Einen 20-jährigen Audi-Fahrer kontrollierten Beamte des Polizeireviers Mosbach am Samstagmittag, gegen 14 Uhr, bei Hardheim. Der junge Mann war auf der Bundesstraße 27 in Richtung Mosbach unterwegs.

Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich zunächst Hinweise auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung. Ein Drogenurintest verschaffte Gewissheit, dieser verlief positiv auf THC (Marihuana/Haschisch).

Der 20-Jährige musste die Beamten zu einer Blutentnahme begleiten. Die Weiterfahrt wurde ihm vorübergehend untersagt und sein Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt.

Der junge Mann hat nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige gemäß § 24a (2) Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu rechnen. Bei Erstverstößen sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ein Regelbußgeld von 500 Euro sowie ein Monat Faherverbot und zwei Punkte in Flensburg vor.

Beamte des Polizeireviers Buchen kontrollierten am Sonntagabend gegen 18 Uhr einen Peugeot in der Kreuz- bzw. Friedrichstraße in Osterburken.

Da die Beamten Atemalkoholgeruch feststellen konnten, wurde noch an Ort und Stelle ein Alkoholtest bei dem 64-jährigen Fahrer durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von fast 1,4 Promille. Der Mann musste die Beamten zu einer Blutentnahme begleiten. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 316 Strafgesetzbuch (StGB) – Trunkenheit im Verkehr. Als Sanktion sieht der Gesetzgeber hier grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

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