Jugendhilfeausschuss tagte

Präventionsprojekt “Keiner fällt durchs Netz”

Mosbach. (lra) In gewohnt großer Runde tagte der Jugendhilfeausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises, dem neben Kreistagsmitgliedern auch Vertreter freier Träger und Institutionen angehören. Landrat Dr. Achim Brötel leitete die Sitzung im Mosbacher Landratsamt.

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stand im Mittelpunkt des ersten Tagesordnungspunktes. Astrid Leonhardt, laut Landrat eine „ausgewiesene Expertin“, hatte eine Präsentation vorbereitet, in der sie auf wesentliche Neuerungen einging. Nachdem sie zunächst kurz die verschiedenen Arten der Vormundschaften und Pflegschaften sowie deren rechtliche Grundlagen und die enge Zusammenarbeit mit dem Familiengericht erläutert hatte, kam sie zum praktischen „Inhalt“ einer Vormundschaft: „Wir treten tatsächlich an Eltern statt auf mit der ganzen Palette an Rechten und Pflichten, wie sie auch leibliche Eltern haben.“ Folgerichtig sei nun auch im Gesetz der persönliche Kontakt zwischen Vormund und Mündel verbindlich – in der Regel einmal im Monat – festgeschrieben worden. „Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten“, erklärte Astrid Leonhardt diese ausgedehnte Personensorge, die auch beinhaltet, das Umfeld des Mündels zu begutachten. Diese Neuregelungen sind zwar erst seit Juli 2011 verbindlich vorgeschrieben, werden im Jugendamt des Landratsamtes aber schon seit vielen Jahren befolgt. „Das ist nichts wirklich Neues für uns. Wir haben die Vormundschaft schon immer sehr ernst genommen und das beinhaltet ganz einfach auch den regelmäßigen persönlichen Kontakt, über den wir auch immer Berichte verfasst haben“, so die Fachfrau. Ebenfalls neu geregelt wird bis Mitte 2012 die Fallbegrenzung; danach soll ein vollbeschäftigter Beamter oder Angestellter höchstens 50 Vormundschaften oder Pflegschaften führen. Dabei ist er im Übrigen ausdrücklich nicht von Weisungen seines Vorgesetzten abhängig, der dennoch als kommunale Gebietskörperschaft die Haftung übernimmt. Lediglich strafrechtlich muss der Vormund verantworten, was er tut – oder was er unterlassen hat. Landrat Dr. Brötel fasste die Änderungen zusammen: „In den Gesetzesänderungen schlägt sich ein völlig neues Verständnis nieder. Mittlerweile wird eine tatsächliche Einmischung des Vormunds nicht nur toleriert, sondern ausdrücklich erwünscht.“


Simone Heitz von der grünen Kreistagsfraktion hatte im Sommer um Informationen über die Arbeit von Familienhebammen im Kreis gebeten. Angelika Bronner-Blatz von der Landkreisverwaltung ging im nächsten Tagesordnungspunkt darauf ein. Zum einen unterstützen speziell ausgebildete Familienhebammen im Familienhelferpool des Geschäftsbereichs Jugendhilfe Familien mit Säuglingen oder Kleinkindern, in denen es neben Schwierigkeiten mit der Versorgung dieser Kinder noch weitere Probleme gibt, um dies sich normalerweise bzw. ergänzend ein Familienhelfer kümmern würde.

Zum anderen werden seit dem Frühjahr 2011 Familienhebammen im Rahmen des Präventionsprojektes „Keiner fällt durch Netz“ eingesetzt, das ganz früh Gefahren für die gesunde  Entwicklung eines Kindes entdecken und gemeinsam mit den Eltern abwenden will . In der Folge erläuterte Angelika Bronner-Blatz den Sachstand dieses Projektes, das im Neckar-Odenwald-Kreis als erstem und bis dato einzigem Landkreis Baden-Württembergs durchgeführt wird. Rein rechnerisch wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtgeburtenzahl von 1087 (in 2010) rund 54 Kinder in problematische Familien und Lebensumstände geboren werden. „Aus der Erfahrung heraus geht man davon aus, dass rund 50 Prozent dieser Familien über das Projekt erreicht werden können. Aktuell betreuen wir 25 Kinder mit ihren Müttern oder Eltern – das ist ein gutes Ergebnis“, erklärte die Projektleiterin, die die drei Hauptkomponenten ihrer Arbeit  „Netzwerk für Eltern“, „Elternkurse „Das Baby verstehen““ und eben „Aufsuchende Arbeit Familienhebammen“ erklärte. Dabei betreuen die Familienhebammen oft schon Schwangere in schwieriger Lage und begleiten sie im ersten Lebensjahr des Kindes, um den Kleinen einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und vor allem auch einen guten Kontakt und eine stabile Bindung zwischen Eltern und Kindern zu fördern. „Wenn es später Probleme gibt, dann haben sie oft schon in diesem frühen Stadium ihren Ursprung“, so Angelika Bronner-Blatz: „Abgesehen vom menschlichen Leid rechnen sich solche Präventionsprojekte, weil dadurch unverhältnismäßig höhere Ausgaben in der späteren Jugendhilfe vermieden werden können.“

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