Zechbetrüger durch DNA überführt

Waibstadt. Von Beamten des Polizeipostens Waibstadt vorläufig festgenommen, wurde dieser Tage ein Betrügerpärchen aus dem Landkreis Heilbronn.

Der 34-Jährige und seine 33-jährige Lebensgefährtin stehen im dringenden Verdacht, in Begleitung ihrer Kinder zwischen Mai und September 2011 in insgesamt zweiundzwanzig Fällen im Sinsheimer Raum (6) (Sinsheim-2; Hilsbach-1; Steinsfurt-1; Zuzenhausen-1; Neidenstein-1), im Heilbronner Raum (11) (Heilbronn-2; Eppingen-1; Bad Wimpfen-1; Zaberfeld-1; Neckarsulm-1; Leingarten-1; Weinsberg-1; Bad Rappenau-1, Schwaigern-1; Gemmingen-1), im Rhein-Neckar-Kreis (2) (Altlußheim-1; Walldorf-1), im Landkreis Karlsruhe (2) (Oberhausen-2) und in Mosbach-Diedesheim (1) Gaststätten aufgesucht, gegessen, getrunken und ohne zu bezahlen das Lokal wieder verlassen zu haben. Dabei war ein Schaden von nahezu 2.000.- Euro entstanden.

In einer Neidensteiner Gaststätte hatten die Ermittler nach einem Zechbetrug im Mai 2012 an Gläsern, Bestecken und Zigarettenkippen „DNA-fähiges Material“ gesichert.


Die Auswertung beim Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamtes in Stuttgart führte die Fahnder dann auf die Spur des 34-Jährigen, der bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Eigentumsdelikte in Erscheinung getreten war. Auch in allen weiteren einundzwanzig Fällen waren DNA-fähige Spuren gesichert worden, die nach Auswertung dem 34-jährigen Tatverdächtigen zugeordnet werden konnten. Weitere Ermittlungen richteten den Verdacht der Tatbeteiligung zudem gegen seine 33-jährige Lebensgefährtin.

In ihren ersten Vernehmungen bei der Waibstadter Polizei, die die Bearbeitung sämtlicher Fälle übernommen hatte, gaben beide sämtliche Taten zu. Das Pärchen war als sogenannte „Patchwork“-Familie zusammen mit ihren jeweiligen Kindern im Alter zwischen 7-10 Jahren in den bislang bekannten zweiundzwanzig Gaststätten eingekehrt. Ohne Argwohn zu erregen und ohne die Rechnungen von jeweils 80-100.- Euro zu begleichen, hatten sie die Lokale wieder verlassen.

Nach ihren erkennungsdienstlichen Behandlungen wurden die beiden Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt. Haftgründe lagen nicht vor.

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