Gründungsberatung spart Kosten

Steinbeis ist Projektträger im Landesprogramm „Exi-Gründungsgutschein“

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(pm) Jede Volkswirtschaft braucht Unternehmer und lebt von innovativen Existenzgründern.
Im Rahmen der Exi-Gründungsberatung können Existenzgründer durch das Steinbeis-Beratungszentrum Management, Innovation und Kompetenzentwicklung in zwei Stufen beraten werden

Stufe 1 umfasst Kompaktberatung (Umfang maximal 8 h), in der eine erste kompetente und neutrale Einschätzung des Gründungsvorhabens erfolgt. Des Weiteren wird im Beratungsgespräch geklärt, ob eine weitergehende Intensiv-Beratung gewünscht oder notwendig ist. Durch die Förderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) fallen für den Existenzgründer in dieser Beratungsstufe keine Kosten an. Die zweite Stufe dient der Intensivberatung (Umfang maximal 10 Tage à 8 h). Diese dient dazu, gemeinsam mit dem Berater Lösungen für die noch offenen Themenbereiche zu erarbeiten. Der Eigenanteil des Existenzgründers beträgt 20 Prozent der Beratungskosten, d.h. 160 euro pro Beratungstag. Alle weiteren Kosten werden durch den Europäischen Sozialfonds sowie das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft getragen.

Ansprechpartner zur Exi-Gründungsberatung für den Neckar-Odenwald und den Main-Tauber-Kreis ist Dr. Uwe Dörwald, Brahmsstr.8, 74722 Buchen, Handy: 0151-42617480, Mail: [email protected]


 


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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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