Dienstleistungsangebot der Forstämter erhalten

Bundestag debattiert über Kartellverfahren gegen die Holzvermarktung in Baden-Württemberg

 

Berlin. (pm) Die Forstämter in Baden-Württemberg sollen auch in Zukunft Dienstleistungen für kommunale und private Waldbesitzer erbringen dürfen. Dies forderte Alois Gerig, forstpolitischer Sprecher der CDU/CSU, am Donnerstagabend im Bundestag. „Das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Holzvermarktung des Landes Baden-Württemberg darf nicht dazu führen, dass die Forstämter als Anbieter von Forstdienstleistungen vom Markt verschwinden“, so der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber.

In Folge des Kartellverfahrens ist damit zu rechnen, dass das Land Baden-Württemberg sowie die kommunalen und privaten Waldbesitzer ihre Holzernte in Zukunft getrennt vermarkten müssen. „Damit Dienstleistungen, die nicht ausschließlich zur Holzvermarktung gehören, weiterhin von Forstämtern im Kommunal- und Privatwald erbracht werden dürfen, brauchen wir eine Änderung des Bundeswaldgesetzes“, erklärte Alois Gerig in der Plenardebatte. Der Abgeordnete begrüßte, dass die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits vorbereitet – nun müsse der Entwurf zügig ins Parlament eingebracht werden.

In Baden-Württemberg und einigen weiteren Bundesländern tragen die Forstämter durch eine intensive Betreuung der Privatwaldbesitzer wesentlich zur Holzmobilisierung sowie zu einer flächendeckenden Waldbewirtschaftung bei. „Die Forstämter sichern so den Zugang vieler Kleinwaldbesitzer zum Holzmarkt. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Holzwirtschaft ihren nachwachsenden Rohstoff aus unseren nachhaltig bewirtschafteten Wäldern erhält“, begründete Alois Gerig seine Forderung nach einer Waldgesetzänderung. Die Gesetzesänderung dürfe aber auf keinen Fall das Recht der Waldbesitzer beeinträchtigen, private Dienstleister mit Forstarbeiten zu beauftragen.

Anlass der Debatte war ein Antrag der Grünen, in dem eine Änderung des Bundeswaldgesetzes gefordert wurde. „Die Gesetzesänderung ist längst auf dem Weg“, stellte Alois Gerig klar. Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes sollten aber keinesfalls neue Auflagen für die Waldbewirtschaftung eingeführt werden – dies werde die CDU/CSU nicht mittragen.

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