Zeugen für illegales Autorennen gesucht

A 81. (ots) Hat sich ein Autofahrer mit einem anderen ein Wettrennen geliefert
und dabei einen Verkehrsunfall verursacht? Diese Frage stellt sich
einem Auffahrunfall am Mittwoch, kurz nach 13 Uhr, auf der Autobahn
81 bei Grünsfeld. Ein Ford-Fahrer hatte auf dem Teilabschnitt
zwischen Tauberbischofsheim und der bayerischen Landesgrenze einen
Lastzug überholt. Seinen Angaben nach, hatte er zuvor kein von hinten
heranfahrendes Fahrzeug wahrgenommen und wollte mit einer
Geschwindigkeit von etwa 130 km/h an dem Lkw vorbeifahren. Als er
sich auf Höhe der Zugmaschine befand, fuhr plötzlich ein 27-Jähriger
mit seinem VW Scirocco auf den Ford des 57-Jährigen auf. Dabei das
Auto des jüngeren Mannes nach links ab und prallte in die
Mittelleitplanken. Schließlich kamen beide Fahrzeuge auf dem
Standstreifen zum Stillstand. Bei seiner Befragung gab der
Scirocco-Fahrer an, dass er mit etwa 200 km/h gefahren sei und sein
Kontrahent vor ihm unmittelbar auf die linke Spur gewechselt hatte,
so dass er nicht mehr hätte bremsen können. Da aber unmittelbar nach
dem Zusammenstoß ein weißer VW Scirocco mit OG-Kennzeichen die
Unfallstelle passierte, lag der Verdacht nahe, dass die beiden
VW-Lenker ein illegales Straßenrennen ausgetragen haben könnten.
Verkehrsteilnehmer, die entsprechende Beobachtungen gemacht haben,
sollten sich als Zeugen bei der Verkehrspolizei Tauberbischofsheim,
Telefon 09341 60040, melden.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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