Mosbach: Weiterer Knast-Schläger verurteilt

Mosbach. (pm) Von der Großen Jugendkammer des Landgerichts Mosbach unter dem Vorsitz von Richter Haas wurde heute ein weiterer Häftling wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen zu der Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Einrichtung zu vollziehen.
 Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von elf Jahren beantragt. Die Verteidigung hatte die Verhängung einer Jugendstrafe beantragt.
 
 
 
 Das Gericht hielt folgenden Sachverhalt für erwiesen: Um die Machtfrage in der JVA Adelsheim zu klären, ist es am 20.08.2014 kurz vor dem Ende des Hofgangs zwischen zwei rivalisierenden Gruppen von Gefangenen zu einer zunächst verbalen und, wie von den Gefangenen beabsichtigt, zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, an der sich mindestens 17 Gefangene beteiligt hatten, darunter auch der 20-jährige Angeklagte. Zunächst ist es sieben Justizvollzugsbeamten, die ebenfalls körperlich attackiert wurden, gelungen, einige Mitglieder beider rivalisierender Gruppen festzuhalten, am Boden zu fixieren und diese so von weiteren Gewalttätigkeiten abzuhalten.
 
 Während dieser Zeit hatten der Angeklagte und andere gesonderte verfolgte Gefangene auf einen Mitgefangenen der rivalisierenden Gruppe eingeschlagen. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung hat der Angeklagte versucht, jenen zu Boden gegangenen Mitgefangenen zu treten. Wenig später habe der Angeklagte einen weiteren auf dem Boden liegenden Mitgefangenen der rivalisierenden Gruppe getreten, während andere gesonderte verfolgte Gefangene diesen geschlagen hätten. Anschließend habe der Angeklagte einem Justizvollzugsbeamten kraftvoll mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Danach hat der Angeklagte wuchtig mit dem Fuß gegen den Körper eines bereits gefesselten Mitgefangenen der rivalisierenden Gruppe getreten. Schließlich hat der Angeklagte einen sich auf Händen und Füßen am Boden aufstützenden Justizvollzugsbeamten mit voller Kraft in den Nacken getreten, wobei der Angeklagte davon ausgegangen sei, dass sein Tritt in den Nacken tödlich verlaufen werden. Der Vollzugsbeamte sei besinnungslos zusammengebrochen und unbeweglich liegen geblieben.
 
 Die Große Jugendkammer war mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Haas, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.
 
 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 

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