Wegen Drogenbestellungen ins Gefängnis

 Mosbach. Von der Großen Schwurgerichtskammer am Landgericht Mosbach unter Vorsitz von Richter Dr. Alexander Ganter eine 38-jähriger Angeklagter wegen der Einfuhr von Betäubungsmittel aus dem Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet.

Die Kammer hielt es für erwiesen, dass der Drogenabhängige am 23.02.2014 im Internet 100 Gramm des synthetischen Cannabinoids JWH-122 zum Preis von 346,05 Euro und Ende Februar 2014 im Internet 100 Gramm des synthetischen Cannabinoids UR 144 zum Preis von 1.000 Euro bestellt hat. Die Betäubungsmittel hatten jeweils einen Reinheitsgehalt von mindestens 85 % gehabt und wurden dem 38-Jährigen aus dem Ausland an seine Wohnanschrift im Neckar-Odenwald-Kreis geliefert. Eine entsprechende Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmittel hatte der Angeklagte nicht besessen, weshalb es die Richter für tat- und schuldangemessen hielten, den Angeklagten zu der eingangs genannten Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu verurteilen. Damit folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Verurteilung des Angeklagten zu einer bewährungsfähigen Strafe – im Höchstfall zwei Jahre – und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeregt.

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