
Vier Tage nach der Straftat schon vor Gericht
Wertheim. (pm) Auf dem Fuß folgte die Strafe für einen 42-jährigen Ladendieb am Montag vor dem Amtsgericht Wertheim.
Bereits am Montag Morgen führte das Amtsgericht Wertheim dann im Wege des sogenannten beschleunigten Verfahrens die Hauptverhandlung gegen den Ladendieb durch. Der aus der Haft vorgeführte, nicht vorbestrafte Mann legte ein Geständnis ab. Er wurde vom Amtsgericht Wertheim wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu der Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährung verurteilt. Er muss außerdem 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Nach Urteilsverkündung wurde der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt.