Eine Autofahrt einer 28-Jährigen, die mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, war Auslöser mehrerer Einsatzmaßnahmen, welche Beamte des Polizeireviers Mosbach am Dienstagnachmittag beschäftigten.
Die junge Frau wurde gegen 15.45 Uhr in der Herrenwiesenstraße angehalten und kontrolliert. Da ein Drogenvortest positiv verlief, musste die VW-Lenkerin die Polizisten zur Entnahme einer Blutprobe
begleiten. Da es Anhaltspunkte darauf gab, dass die Frau Betäubungsmittel bei sich zuhause hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach die Durchsuchung der Wohnung durch das Amtsgericht angeordnet.
Als die Beamten gegen 17.30 Uhr am Anwesen der Frau in Mosbach eintrafen, fuhr gerade ein 25-Jähriger mit einem VW Polo rückwärts aus der Grundstückszufahrt auf die Straße. Da er beim Anblick der Polizei jedoch abrupt stoppte und in das Grundstück zurückfuhr, sollte er ebenfalls kontrolliert werden.
Nach Ansprache durch die Polizisten wurde er sofort aggressiv und versuchte wegzugehen. Nachdem er von den Beamten festgehalten wurde, riss er sich los und rannte in Richtung einer Parkanlage davon. Dabei konnte er von einem Polizeibeamten eingeholt und zu Fall gebracht werden.
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Da sich der Beamte hierbei verletzte, konnte der 25-Jährige seine Flucht fortsetzen. Nach kurzer Zeit wurde der VW-Lenker aber von weiteren Einsatzkräften der Polizei in der Parkanlage zunächst widerstandslos festgenommen. Als der mit Handschließen fixierte dann zum Streifenwagen gebracht wurde, leistete er heftigen körperlichen Widerstand und beleidigte die Polizeibeamten fortwährend. Da der 25-jährige Autofahrer deutliche Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum zeigte und zuvor mit einem Fahrzeug gefahren ist, wurde bei ihm ebenfalls eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen den 25-Jährigen wird nun wegen Straftaten zum Nachteil der eingesetzten Polizeibeamten ermittelt.
Angesichts der Autofahrt muss der junge Mann mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Ebenfalls mit Anzeigen rechnen muss die 28-jährige Autofahrerin.
Ein Fahrverbot und ein Bußgeldverfahren erwarten sie wegen der Fahrt in der Herrenwiesenstraße. Schwerwiegender ist jedoch der Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei der Wohnungsdurchsuchung konnten mehrere Gramm verschiedener Betäubungsmittel aufgefunden werden.