(Symbolbild – Pixabay)
(pm) Die Maßnahmen rund um den Corona-Virus betreffen auch die Abfallwirtschaft. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut Hygienemaßnahmen veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund gibt die KWiN/AWN folgende Informationen. Abfälle aus privaten Haushalten mit Corona-infizierten Patienten
Typische Abfälle für die Restmülltonne bei diesen Haushalten sind z. B.: Wertstoffe, Altpapier, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle); Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden; Taschentücher, Aufwischtücher; Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln); Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen. Damit ist die Pflicht zur Mülltrennung bei diesen Haushalten weitgehend aufgehoben.
Bei der Entsorgung über die RM sind folgende Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen:
– Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden
– Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden
– Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit diesem beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind
– Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
Für Rückfragen steht das KWiN-Beratungsteam unter 06281 906-0 zur Verfügung.