Erweiterte Betreuung in den Kindergärten der Gemeinde Waldbrunn ab dem 27. April 2020
Waldbrunn. Der Entwurf der Corona-Verordnung der Landes Baden-Württemberg über die geplanten Regelungen zur Erweiterung der Notbetreuung in den Kindergärten ab dem 27. April 2020 liegt nun vor.
Danach sind zur Teilnahme an der Notbetreuung die Kinder berechtigt, deren beiden Erziehungsberechtigen bzw. deren alleinerziehender Elternteil
1. außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen
2. von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind,
3. eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen
4. und durch diese Tätigkeit an der Betreuung der Kinder gehindert sind.
Außerdem bedarf es einer Erklärung, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Plätze in Notgruppen sind beschränkt
Allerdings ist die Anzahl der Plätze in den erweiterten Notgruppen beschränkt. Die zulässige Gruppengröße beträgt maximal die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Plätze. Um überhaupt die geforderten Hygiene- und Schutzmaßnahmen einhalten zu können, wird es ggf. notwendig sein, die Gruppengrößen weiter zu reduzieren.
Reichen also die Plätze nicht für alle Kinder aus, die an der erweiterten Notbetreuung teilnahmeberechtigt wären, dann werden die Kinder in folgender Reihenfolge aufgenommen:
- wie bisher: die Kinder, deren beide Elternteile in einem Beruf der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind, bzw. deren alleinerziehende Elternteil eine solche Tätigkeit ausübt,
- Kinder , bei denen nur einer der Erziehungsberechtigten in der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist (und der andere Elternteil präsenzpflichtig und unabkömmlich ist),
- Kinder, deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,
- Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.,
- Kinder, deren Eltern präsenzpflichtige Tätigkeiten ausüben.
Über die Vergabe der Plätze entscheidet die Gemeindeverwaltung. Falls die Betreuungsplätze nicht ausreichen, entscheidet in gleich gelagerten Fällen das Los über die Vergabe der Plätze.
Die Eltern, deren Kinder für eine Notbetreuung berechtigt sind und die auch in die Notgruppe aufgenommen werden sollen, werden gebeten, sich umgehend bei der jeweiligen Kindergartenleitung zu melden und dort die Arbeitgeberbescheinigungen (von beiden Elternteilen) sowie die Erklärung der Eltern, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, vorzulegen. Die entsprechenden Vordrucke sind auf der Internetseite der Gemeinde Waldbrunn zu finden.
Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich weiterhin nur um eine Notbetreuung handelt, deren Betrieb aufgrund der unsicheren aktuellen Lage jederzeit beendet werden kann. Flexibilität im Zusammenhang mit der Arbeitszeit sind daher unabdingbar. Die Notbetreuung kann nur an Tagen in Anspruch genommen werden, an denen die Eltern regulär arbeiten. Die Neuaufnahme und die Eingewöhnung eines Kindes können während des Notbetriebs nicht erfolgen. Dies gilt insbesondere auch für die Kleinkindgruppe.
Die Kindergartenkinder werden zu Beginn des Kindergartens an der Eingangstüre abgegeben und am Nachmittag dort wieder abgeholt. Dass Eltern die Einrichtung betreten, soll aus Gründen des Infektionsschutzes unbedingt vermieden werden. Die Eltern der Kleinkinder werden gebeten, sich vorab mit der Gruppenleitung in Verbindung zu setzen, um die Aufnahme und den Start in die Notbetreuung zu besprechen.
Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind weiterhin die Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Bei Erkältungssymptomen, die auf eine anderweite Erkrankung zurückzuführen sind, wie z. B. Asthma, Allergien o.ä., ist ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
Diese Ausführungen beruhen lediglich auf dem Entwurf der Novelle, weshalb sich die Gemeinde Waldbrunn Änderungen oder Ergänzungen ausdrücklich vorbehält.