Illegale Biberfalle entdeckt

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

 Walldürn. (ots) In Walldürn wurde am vergangenen Freitag eine illegale Biberfalle entdeckt. Im Gewässerübergang des Katzengrabens in den Marsbach wurde durch den zuständigen Biberbeauftragen eine Lebendfalle vorgefunden. Eine unbekannte Person hatte diese Falle wohl mit dem Ziel installiert, den dort lebenden Bibern nachzustellen. Es handelt sich bei der Falle um eine mit Maschendrahtzaun selbst gefertigte Röhre, deren verschlossenes Ende mit Gewicht unter Wasser gehalten wurde. Der Biber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Das Nachstellen einer besonders geschützten Tierart ist nicht zulässig und stellt eine Straftat dar. Es werden Zeugen gesucht, die sachdienliche Hinweise machen können. Diese werden gebeten, sich mit der Fachabteilung Gewerbe/Umwelt des Polizeireviers Tauberbischofsheim, Telefon 09341 810, in Verbindung zu setzen.

Umwelt

Biber in Mülben gesichtet
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Biber in Mülben gesichtet

(Symbolbild – Ralf Schick/Pixabay) Mülben. Anfang April wurde im Waldbrunner Ortsteil Mülben ein Biber gesichtet, der sich unter anderem an Obstbäumen in einem Garten am Höllbach zu schaffen machte. Auch im Bereich des „Katzenpfads“ wurde das Tier beobachtet. So entstand der Kontakt zum Biberberater des Neckar-Odenwald-Kreises, Joachim Bernhardt. Geschützte Tierart unter Beobachtung Bernhardt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Biber zu den streng geschützten Arten zählt und deshalb weder gefangen noch getötet werden darf. Derartige Begegnungen mit dem scheuen Nager bieten jedoch eine gute Gelegenheit. Gemeinsam mit dem NABU Waldbrunn lädt Joachim Bernhardt daher am Dienstag, den 29. […] […]

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