
Walldürn. (ots) In Walldürn wurde am vergangenen Freitag eine illegale Biberfalle entdeckt. Im Gewässerübergang des Katzengrabens in den Marsbach wurde durch den zuständigen Biberbeauftragen eine Lebendfalle vorgefunden. Eine unbekannte Person hatte diese Falle wohl mit dem Ziel installiert, den dort lebenden Bibern nachzustellen. Es handelt sich bei der Falle um eine mit Maschendrahtzaun selbst gefertigte Röhre, deren verschlossenes Ende mit Gewicht unter Wasser gehalten wurde. Der Biber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Das Nachstellen einer besonders geschützten Tierart ist nicht zulässig und stellt eine Straftat dar. Es werden Zeugen gesucht, die sachdienliche Hinweise machen können. Diese werden gebeten, sich mit der Fachabteilung Gewerbe/Umwelt des Polizeireviers Tauberbischofsheim, Telefon 09341 810, in Verbindung zu setzen.