Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 18. Oktober, 16.00 Uhr)
15 neue Fälle einer Corona-Infektion – Teile einer Jahrgangsstufe des MGG in Quarantäne – Pandemiestufe 3 gilt
(pm) Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 15 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet, davon zwei am Samstag, 17. Oktober, und 13 am Sonntag, 18. Oktober. Die Betroffenen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Boxberg, Großrinderfeld, Igersheim, Niederstetten und Tauberbischofsheim. Es handelt sich überwiegend um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. Für die Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 686.
Erster Landesbeamter appelliert an Vernunft
„Die Kontaktpersonen-Ermittlungen unseres Gesundheitsamtes haben ergeben, dass viele Fälle der letzten Tage auf private Zusammenkünfte zurückzuführen sind. Teilweise haben Personen mit Symptomen an den Zusammenkünften teilgenommen“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder. „Es muss jetzt unverzüglich das aufhören, was man unter ‚Unvernunft‘ zusammenfassen kann – also ausufernde Familienfeiern und Partys mit vielen Beteiligten und ohne Kontaktpersonenlisten, ganz bewusster Leichtsinn an Arbeitsplätzen und vor allem nicht notwendige Reisen.“
Quarantänen am Matthias-Grünewald-Gymnasium Tauberbischofsheim
Im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen mussten große Teile einer Jahrgangsstufe des Matthias-Grünewald-Gymnasiums Tauberbischofsheim unter Quarantäne gestellt werden. Dies betrifft auch einzelne Lehrkräfte.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie berichtet, insgesamt 564 Personen wieder genesen. Derzeit sind 111 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 46 (+8), Boxberg: 12 (+1), Creglingen: 0, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 4 (+1), Grünsfeld: 1, Igersheim: 11 (+2), Königheim: 1, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 4, Niederstetten: 7 (+1), Tauberbischofsheim: 6 (+2), Weikersheim: 12, Werbach: 0, Wertheim: 6 und Wittighausen: 0.
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis liegt am Sonntag, 18. Oktober, bei 51,5. Er beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (11. bis 17. Oktober) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen. Angaben beispielsweise des Landesgesundheitsamtes und des Robert-Koch-Institutes zum Inzidenzwert können aufgrund von Meldeverzögerungen davon abweichen. Mit dem aktuellen Wert hat der Main-Tauber-Kreis die kritische Marke von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.
Land ruft Pandemiestufe 3 aus und verschärft Regelungen
Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen veranlasst die Landesregierung, ab Montag, 19. Oktober, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dazu wird die Corona-Verordnung des Landes angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung tritt ebenfalls am Montag in Kraft.
Demnach werden die kommenden Wochen entscheidend sein, um den kritischen Trend zu stoppen und schnellstmöglich das Ruder herumzureißen. Derzeit falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steige das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet. Zudem wird damit gerechnet, dass es mit zeitlicher Verzögerung zu mehr schweren Krankheitsverläufen, stationären Behandlungen und Todesfällen kommen wird.
Mit den neuen, flächendeckenden Maßnahmen des Landes soll das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gehalten, gleichzeitig das alltägliche Leben weitestgehend aufrechterhalten und eine Überforderung des Gesundheitssystems verhindert werden.
Nunmehr gilt eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das private Zusammentreffen von Personen sowie Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 eingeschränkt.
Darüber hinaus wurde die Corona-Verordnung Schule geändert. Somit besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht. Die nicht-schulische Nutzung der Schulgebäude wird eingeschränkt.
Kreis prüft weitergehende Regelungen
Darüber hinaus können Städte und Landkreise, in denen eine Inzidenz von mehr als 50 Fälle je 100.000 Einwohner vorherrscht, per Allgemeinverfügung weitergehende, noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen.
Die neue Corona-Verordnung des Landes geht der derzeit geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises vor, die bereits private Feiern und Veranstaltungen einschränkt, aber noch weniger restriktiv ist. Das Landratsamt wird nun die Entwicklung der nächsten Tage genau beobachten und dann bei Bedarf noch weitergehende örtliche Regelungen erlassen. Die Vorbereitungen hierzu laufen.